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Neuer Leistungsanspruch zum 1. Juli

Merkblatt informiert über Basis-Ultraschall während der Schwangerschaft

 

Berlin (1. Juli 2013) – Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ab dem 1. Juli 2013 Anspruch auf drei so genannte Basis-Ultraschalluntersuchungen während einer Schwangerschaft. Auf das heutige Inkrafttreten eines entsprechenden Beschlusses wies der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Montag in Berlin erneut hin. Zudem werden schwangere Frauen ab sofort vor dem ersten Ultraschallscreening mit einem neuen Merkblatt umfassend und wissenschaftlich fundiert über Vorteile, aber auch über unerwünschte Wirkungen und Risiken der Untersuchung informiert.

 

Zu dem neuen Leistungsanspruch sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung:

 

„Der G-BA hat nach einem intensiven Beratungsverfahren beschlossen, dass werdenden Müttern diese neue Früherkennungsuntersuchung ab heute zur Verfügung steht. Der gesetzliche Regelungsauftrag des G-BA umfasst allerdings keine Abrechnungsfragen. Die Festlegung von Abrechnungsziffern als Grundlage der ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist Aufgabe des Bewertungsausschusses aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Offenbar gibt es dort noch keine Einigung über eine gültige Gebührenposition.“

 

Das Merkblatt zu den Basis-Ultraschalluntersuchungen soll die ärztliche Aufklärung unterstützen. Es wird schwangeren Frauen von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt ausgehändigt. Selbstverständlich kann das Merkblatt aber auch von der Website des G-BA heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vertragsärztinnen und -ärzte, die Merkblätter in größerer Stückzahl für ihre Praxis bestellen möchten, können diese über ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) beziehen. Kassenärztliche Vereinigungen bestellen die Merkblätter bei der beauftragten Druckerei in benötigter Stückzahl. Die aktuelle Liste der für die Herstellung der Druckerzeugnisse des G-BA verantwortlichen Druckereien können KVen bei der Geschäftsstelle des G-BA anfordern.

 

Mit der Verabschiedung des Merkblattes im März 2013 war ein Beschluss des G-BA aus dem Jahr 2010 in Kraft gesetzt worden, der die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Inhalte der Ultraschalluntersuchung im 2. Schwangerschaftsdrittel (2. Trimenon) aktualisiert und konkretisiert.

 

Die Untersuchungen haben das Ziel, Risiken bei der schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind festzustellen. So wird zum Beispiel die Lage der Plazenta geprüft und untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt, ob es sich um Mehrlinge handelt und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

 

 

Download

 

Merkblatt: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3476/2013-07-01_Merkblatt_Ultraschall_Heft.pdf

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 01.07.2013 (hB).

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