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Merkblatt zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft: IQWiG publiziert Empfehlung

Erstmalig sollen Schwangere vor der Untersuchung umfassend informiert werden

 

Köln (12. Oktober 2012) – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 12. Oktober 2012 seinen Abschlussbericht zu Aufklärung, Einwilligung und ärztlicher Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgelegt. Der Bericht enthält die Empfehlung für ein Merkblatt, das in Zukunft alle werdenden Mütter (und Väter), die gesetzlich versichert sind, vor einer routinemäßigen Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt erhalten sollen.

Es informiert über die Rahmenbedingungen, den Untersuchungsverlauf und die möglichen Untersuchungsergebnisse des Ultraschallscreenings bei komplikationsfreier Schwangerschaft. Die Empfehlung des Instituts enthält unter anderem Informationen über die Ziele und die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, über ihre Vor- und Nachteile und über psychosoziale Aspekte. Der G-BA wird auf Grundlage des IQWiG-Berichts das Merkblatt erstellen.

Bereits 2008 hatte das IQWiG einen – ebenfalls im Auftrag des G-BA erstellten – Bericht zum Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft veröffentlicht. Darin wurde untersucht, wie zuverlässig Ärztinnen und Ärzte durch eine Ultraschall-Untersuchung Fehlbildungen erkennen.

Auch wenn Fehlbildungen selten sind, besteht bei jeder Ultraschalluntersuchung die Möglichkeit, dass Auffälligkeiten entdeckt werden, die dann zu folgenschweren Entscheidungen führen. Eine der zentralen Empfehlungen des Berichts war, dass alle Schwangeren und ihre Partner deshalb vor der Untersuchung eine ausführliche, evidenzbasierte und allgemeinverständliche Aufklärung und falls nötig Beratung erhalten, in der ihnen auch das Recht erläutert wird, auf die Untersuchung zu verzichten. Ein Merkblatt kann diese Aufklärung unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen.


Zum Ablauf der Berichtserstellung

Eine erste Version des Merkblatts hatte das IQWiG mit dem so genannten Vorbericht im Mai 2012 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des anschließenden Stellungnahmeverfahrens wurde diese Version überarbeitet und als Empfehlung mit dem Abschlussbericht im August 2012 an den Auftraggeber versandt. Die schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.


Weiterführende Informationen

 

 


 

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 12.10.2012 (hB).

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