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Modelle zur Übertragung ärztlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen möglich
Berlin (20. Oktober 2011) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu § 63 (3c) SGB V. Nach langer Diskussion hat der G-BA heute die Richtlinie zu Modellversuchen für die Übertragung von ärztlichen Aufgaben an Pflegefachpersonen (§ 63 (3c) SGB V) verabschiedet. Dabei wurde dem Vorschlag des Deutschen Pflegerates, der zusammen mit dem GKV Spitzenverband entwickelt worden war, zugstimmt. Dadurch wird möglich, dass Pflegefachpersonen bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten in der Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ I und II, Hypertonus, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung übernehmen.
„Die Modelle werden nach Überzeugung des DBfK dazu beitragen, die Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Die Entscheidung des G-BA ist symbolisch ebenso wichtig wie in ihrer Bedeutung für die Modellversuche“, so Wagner weiter. „Damit ist ein wichtiger Meilenstein in einer schwierigen Diskussion erreicht, die zum Teil gegen erbitterte Widerstände geführt wurde. Als Nebeneffekt wird mit dieser Entscheidung auch ein Beitrag zur Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Pflege erreicht. Das Profil des Heilberufs Pflege wird geschärft. Der DBfK erwartet von den Modellversuchen, dass – wie in anderen Ländern – spezialisierte Pflegefachpersonen eine mindestens gleichwertige Versorgungsqualität erreichen. Im Ausland hat sich gezeigt, dass die Versorgung sich in der Wahrnehmung der Patienten sogar verbessert, weil die Pflegespezialisten beispielsweise mehr und besser beraten.“
Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch im Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 20.10.2011 (tB).