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Modernisierung der EU-Beruferichtlinie setzt Impulse für Reform der Pflegeausbildung
Berlin (4. November 2011) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die Beruferichtlinie 2005/36/EU zu modernisieren. „Insbesondere für die Weiterentwicklung der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz erwarten wir einen qualitativen Schub“, sagt Gertrud Stöcker, stellvertretende Präsidentin des DBfK. Europa hat Deutschland in Sachen Pflegebildung längst abgehängt, so Stöcker weiter. Mehrere Bundesregierungen haben die wachsenden Anforderungen an die Qualifikation der Pflegefachpersonen ignoriert und eher nach dem Arbeitsmarkt geschielt, als nach der Qualifikation der Ausgebildeten und damit der Qualität der Versorgung.
Die Richtlinie sichert die Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU durch Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Für die heutigen Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen bedeutet dies einen Rechtsanspruch auf automatische Anerkennung ihres Berufsabschlusses in den anderen EU-Staaten. Die EU diskutiert u.a. die Anhebung der Zugangsvoraussetzungen auf 12 Jahre Allgemeinbildung. Begründet wird dies mit der Patientensicherheit und der Attraktivität der Ausbildung. Der DBfK unterstützt dies ausdrücklich. Die Bundesregierung und die Länder sehen dies jedoch kritisch. Allerdings ist Deutschland zusammen mit Luxemburg mit dieser Haltung in der EU isoliert.
Eine 12jährige Allgemeinbildung – oder deren Äquivalent – bedeuten nicht zwingend eine Hochschulausbildung. Dies kann die EU gar nicht regeln. Sie würde aber deutlich die erforderliche qualitative Weiterentwicklung unterstützen. Das Argument, man schließe dadurch viele der heutigen Bewerber/-innen aus, greift nur bedingt. Es würde für diese Bewerber der Zugangsweg etwas länger – aber nicht unmöglich. Andererseits würden aber auch neue Bewerbergruppen angesprochen. Auch heute schon gibt es einen beträchtlichen Anteil von Abiturient/-innen in der Ausbildung. Neben der Zugangsvoraussetzungen werden auch die Vorgaben für den theoretischen und praktischen Unterricht diskutiert und die Verknüpfung mit dem Europäischen Berufsausweis. Die EU-Kommission plant zum Jahresende einen Entwurf der Richtlinie vorzulegen.
Nach wie vor ringt eine Bund-Länder-Kommission um Eckpunkte der Zusammenführung von Alten- und Krankenpflegegesetz. Hauptdiskussionspunkt scheint die Frage der Verortung der Ausbildung und damit deren Finanzierung zu sein. Es scheint an der Kraft – oder dem politischen Willen – zu fehlen, den Sonderstatus der Pflegeausbildung endlich zu beenden. Der Zeitpunkt der Vorstellung der Eckpunkte wird ständig verschoben und liegt derzeit bei Jahresende. Der DBfK ist besorgt, die Reform werde unter dem Vorwand der Diskussion in der EU-Kommission in dieser Legislaturperiode nicht mehr stattfinden.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 04.11.2011 (tB).