Abb.: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr besucht eine DRK-Rettungswache in Georgsmarienhütte-Harderberg (v.l.n.r.: Daniel Bahr, Stefan Kirsch, Marco Dierkschneider, Manfred Koch). Quelle: BMGNeue Anforderungen an die Ausbildung sichern eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung in Deutschland

Bundestag beschließt Notfallsanitätergesetz

 

Berlin (1. März 2013) – Der deutsche Bundestag hat gestern in 2. und 3. Lesung das Gesetz über den Beruf der Not­fallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften be­schlossen. Damit wurde eine umfassende Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung vorgenommen. Das geltende Ausbildungsgesetz stammt aus dem Jahr 1989.

 

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Bundesweit gehen jeden Werktag rund 35.000 rettungsdienstliche Hilfeersuchen in den Rettungsleitstellen ein. Oft geht es dabei um eine lebensbedrohliche Situation, in der schnelle Hilfe wichtig ist. Eine Modernisierung und inhaltliche Aufwertung des Berufs des Rettungssanitäters und nun Notfallsanitäters war lange überfällig. Damit sichern wir eine qualifizierte notfallmedizinische Versorgung für die Menschen in Deutschland."

 

Die Neuregelung beinhaltet eine grundlegende Neugestaltung der Ausbildung, die von zwei auf drei Jahre verlängert wird. Sie enthält eine umfassende Beschreibung des Ausbildungsziels und legt Qualitätsanforderungen an die Schulen und Einrichtungen der praktischen Ausbildung fest. Als neue Berufsbezeichnung wird die der „Notfallsanitäterin“ und des „Notfallsanitäters“ eingeführt.

 

Im Ausbildungsziel wird ausgeführt, über welche Kompeten­zen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern verfügen müssen, um kritischen Einsatzsituationen gerecht zu wer­den. Die Beschreibung soll bei der Beurteilung der sogenannte Notkompe­tenz als Auslegungshilfe dienen. Eingeführt wird auch ein Anspruch auf Zahlung einer Ausbil­dungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ist der Rettungsdienst ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben einen Anspruch auf eine qualifizierte und flächende­ckende notfallmedizinische Hilfe auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Die­sem Anspruch kann nur ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes Rettungswesen gerecht werden. Mit dem neuen Gesetz wird die weiterhin fach- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch den öffentlichen Rettungsdienst, an dem die Berufsgruppe der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter einen wesentlichen Anteil hat, gewährleistet.

 

Die in dem Gesetz ebenfalls enthaltene Änderung des Hebammengesetzes trägt der verän­derten Tätigkeit der Hebammen und Entbindungspfleger Rechnung, die sich zunehmend aus dem Krankenhaus in den ambulanten Be­reich verlagert. Dies soll in der Ausbildung besser abgebildet werden.

 

 

 


 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 01.03.2013 (tB).

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