Neue Aufgaben für G-BA Anerkennung seiner bisherigen Arbeit – strukturelle Änderungen werden kritisch gesehen

 

Berlin (19. Oktober 2011) – Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) hat der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, eine vorläufige Bilanz des bisherigen parlamentarischen Verfahrens gezogen.

 

„Der G-BA sieht in der beabsichtigten Erweiterung seiner Richtlinienkompetenzen – unabhängig von der andauernden Diskussion um seine Struktur, die Dauer und Transparenz seiner Verfahren, seine demokratische Legitimation sowie die künftige Berufung der unparteiischen Mitglieder – eine Anerkennung seiner bisherigen Arbeit durch die Politik“, sagte Hess am Mittwoch in Berlin.

 

„Das Gremium wird sowohl die neuen als auch die erweiterten Aufgabenstellungen entsprechend positiv im Sinne des Gesetzgebers, der Selbstverwaltungspartner und Patientenvertreter aufgreifen, auch wenn dadurch seine personelle und infrastrukturelle Kapazität noch weiter gefordert wird, als dass dies jetzt schon der Fall ist“.

 

Der Entwurf beinhalte begrüßenswerte Ansätze, die für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nützlich und wegweisend sein können. Dazu zähle etwa die Öffnung der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, die Neuausrichtung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung unter Beteiligung der Bundesländer, die Eröffnung neuer Wege der sektorenübergreifenden Methodenbewertung durch zeitlich befristete Modellprojekte („Methoden und Medizinprodukte mit Potential“) sowie die Umstellung der Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen (DMP) auf Richtlinien.

 

Kritisch hingegen äußerte Hess sich zu einigen weitreichenden strukturellen und verfahrenstechnischen Änderungen, die das Gesetz für den G-BA als Gremium an sich vorsieht: „Die geplanten grundlegenden Erweiterungen von Richtlinienkompetenzen erfordern für den Bundesausschuss eine Organisationsstruktur, die konsequent sektorenübergreifend ausgerichtet ist und keine Blockade von Mehrheitsentscheidungen durch faktisch nur schwer erreichbare Mindestquoren bei Ausschlüssen von wirkungslosen, unwirtschaftlichen oder potentiell schädlichen Methoden zulässt“, sagte Hess.

 

Zudem führe die geplante zusätzliche mündliche Anhörung aller zur Stellungnahme berechtigten Organisationen einschließlich betroffener Hersteller im Ergebnis lediglich zu einer Verzögerung und Verkomplizierung von Entscheidungen.

 

Als strukturpolitisch gravierend wertete Hess die vorgesehene Neuregelung zur Benennung der unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreter unter Beteiligung des Bundestagsausschusses für Gesundheit: „Eine dreijährige Karenzzeit in der Ausübung einer – aus Sicht des Gesetzgebers nicht unparteiischen Funktion – und die auf sechs Jahre begrenzte Dauer einer Tätigkeit als Unparteiischer schränkt den Kreis potentieller Mandatsträger für die bereits im Jahr 2012 anstehende neue Wahlperiode erheblich und völlig unnötig ein“, sagte Hess.

 

Die aktualisierte Stellungnahme der drei unparteiischen Mitglieder zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist auf der Internetseite des G-BA unter folgendem Link abrufbar:

 

http://www.g-ba.de/institution/service/publikationen/stellungnahmen

 


 

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 19.10.2011 (tB).

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