Neue Ausschreibungs- und Vertragspraxis verschlechtert die Versorgung

Betroffene wollen selbst entscheiden, zu wem sie mit ihrem Rezept gehen.

 

Berlin (21. August 2008) – Rund 5,5 Millionen Menschen in Hessen sind gesetzlich krankenversichert. Falls sie medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel Bandagen, Rollstühle, Prothesen, Produkte zur Inkontinenz- oder Stomaversorgung oder Hilfsmittel zur Beatmung und künstlicher Ernährung benötigen, gelten für sie durch die Gesundheitsreform spätestens ab dem 1. Januar 2009 neue Regeln. Gesetzlich Krankenversicherte können dann nicht mehr frei wählen, welchem Homecare-Unternehmen, welchem Sanitätshaus oder welcher Apotheke sie ihre Versorgung mit Hilfsmitteln und ihre Therapie anvertrauen. Nur Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse können dann noch mit den Kassen abrechnen. 

 

Für zahlreiche Versicherte in Hessen sind die neuen Regelungen schon jetzt Realität, und die Unzufriedenheit steigt. So hat beispielsweise die AOK Hessen bereits die Versorgung mit Anti-Dekubitussystemen und TENS-Geräten zur Schmerztherapie an feste Vertragspartner vergeben. Andere Kassen, wie die Barmer Ersatzkasse oder die Kaufmännische Krankenkasse KKH, haben Inkontinenzartikel bundesweit neu ausgeschrieben. Das neue GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht dies so vor. Die Folgen für viele betroffene Nutzer von Hilfsmitteln: Sie werden mit neuen Leistungserbringern konfrontiert, müssen gegebenenfalls mit weniger Qualität leben, fehlende Beratung oder schlechteren Service in Kauf nehmen. Eine an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Therapie ist nur noch eingeschränkt möglich. So konnte beispielsweise ein Schlaganfallpatient im Spessart bislang nicht das ihm ärztlich verschriebene Mikrostimulationssystem erhalten, das er zur Dekubitusvorsorge und Mobilisierung der gelähmten linken Körperhälfte benötigt. Der zuständige Vertragspartner der AOK Hessen bietet dieses System nicht an.

 

Auch bei Inkontinenz-Betroffenen in ganz Deutschland mehren sich schlechte Erfahrungen mit der neuen Ausschreibungspraxis. Sie erhalten nicht mehr ihre gewohnten Inkontinenzvorlagen oder Windelhosen; es kann zu Beschränkungen der Verbrauchsmenge oder zu übergroßen Vorratslieferungen kommen. Doch innovative Inkontinenzprodukte dürfen nicht aus dem Angebot für Versicherte herausfallen, sondern müssen – möglicherweise über Aufzahlungen – weiterhin erhältlich bleiben. Matthias Zeisberger von der Inkontinenz Selbsthilfe e.V. in Pohlheim: „Menschen, die von Inkontinenz betroffen sind, wollen mitentscheiden, wem sie ihre Versorgung mit Vorlagen, Windeln, Kathetern oder anderen Hilfsmitteln anvertrauen. Sie müssen sich auf feste Ansprechpartner, eine fachlich und sozial kompetente Beratung und auf zuverlässige und regelmäßige Lieferungen verlassen können. Genau das bleibt aber auf der Strecke, wenn bei Ausschreibungen nur noch der Preis zählt. Deswegen setzen wir uns für den Erhalt der Wahlfreiheit für Hilfsmittelnutzer ein.“ 

 

Im Aktionsbündnis „meine Wahl!" haben sich jetzt bundesweit Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfevereinigungen, Hilfsmittelhersteller und Versorgungspartner wie Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen zusammengeschlossen, um das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen. Aus Hessen engagieren sich u. a. die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V., die Polio Allianz e.V. sowie die Inkontinenz Selbsthilfe e.V. im Aktionsbündnis „meine Wahl!".  

 


 

Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses „meine Wahl!" vom 21.08.2008 (Weber Shandwick).

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