PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Neue Perspektiven für die Pflege
Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Bericht vor
Berlin (29. Januar 2009) – In Berlin hat heute der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, den Bericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben. Ulla Schmidt begrüßte den einstimmig vom Beirat beschlossenen Bericht:„Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Teilhabe pflegebedürftiger Menschen. Die Vorschläge des Beirats sind sehr gelungen, sie weisen in die richtige Richtung. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird den tatsächlichen Hilfebedarf des Einzelnen besser abbilden. Die oft kritisierte ‚Minutenpflege’ muss der Vergangenheit angehören. Das neue Konzept fragt: Wie stark ist die selbstständige Lebensführung eingeschränkt? Das kommt vor allem altersverwirrten Menschen zugute.“
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten. Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.
In seinem Bericht macht der Beirat Vorschläge für ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren und für mögliche Neuregelungen. Er gibt darin Hinweise auf strukturelle und finanzielle Folgen eines neuen Begriffs. In einem ergänzenden Bericht wird der Beirat voraussichtlich im Mai konkrete Umsetzungsvorschläge machen.
Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass im Unterschied zum jetzigen Begutachtungsverfahren der Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit nicht die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit sei. „Dies führt zu mehr Gerechtigkeit in der Berücksichtigung der Beeinträchtigungen von Menschen und hilft zudem Ungleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten zu vermeiden,“ so Gohde.
Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bmg.bund.de
Quelle: Pressemitteilung des BMG – Bundesministerium für Gesundheit vom 29.01.2009.