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Neue Pflegebegutachtung ab 2017
Medizinische Dienste informieren Versicherte und Experten mit neuem Webportal
Essen (19. September 2016) – Anfang des kommenden Jahres tritt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Damit ändert sich auch die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) grundlegend. Auf dem nutzerfreundlichen Portal www.pflegebegutachtung.de finden Pflegebedürftige, Angehörige und Fachleute schon jetzt viele Informationen rund um die Neuerungen.
Das Portal, das von den Medizinischen Diensten gemeinschaftlich getragen wird, bietet ein klar strukturiertes und übersichtliches Service- und Informationsangebot. Für pflegebedürftige Menschen und Angehörige finden sich Informationen rund um die neue Begutachtung. Ein umfangreicher Fragen- und Antwortkatalog beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Pflegereformen. Für Pflegebedürftige und Angehörige stehen ein Versichertenflyer und eine Checkliste für den MDK-Besuch zur Verfügung.
Für Experten aus Einrichtungen und ambulanten Diensten stehen ausführliche Erläuterungen zum neuen Begutachtungsinstrument zur Verfügung. Eine Liste mit Downloads und Links rundet das Angebot ab. Das Informationsportal www.pflegebegutachtung.de wird in den kommenden Wochen erweitert. So wird der Versichertenflyer nicht nur in leichter Sprache, sondern auch in mehreren Übersetzungen verfügbar sein. Ein Erklärfilm wird zudem das neue Begutachtungsverfahren anschaulich und laienverständlich darstellen.
Hintergrund
War bislang für die Empfehlung der Pflegestufen der Hilfebedarf in Minuten für Waschen, Trinken, Essen und Mobilität entscheidend, so ist künftig der Grad der Selbstständigkeit in den elementaren Lebensbereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung und Umgang mit Krankheit und Therapien, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte entscheidend. Dadurch wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen umfassend festgestellt. Die Pflegeeinstufung wird dadurch gerechter, da sie insbesondere Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen einen leichteren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.
Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), 19.09.2016 (tB).