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Neues Psychiatrie-Entgeltsystem
Politik muss Kritik von Patienten, Ärzteschaft und Pflegekräften ernst nehmen
Berlin (21. Februar 2014) – Heute beschäftigt sich der Bundestag mit dem neuen pauschalierenden Entgeltsystem (PEPP), mit dem ab 2015 alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verbindlich abrechnen sollen. PEPP steht bei Patienten, Ärzten und Pflegekräften bereits seit vielen Monaten in der Kritik, da es zu schwer wiegenden Fehlanreizen in der stationären Versorgung psychisch erkrankter Menschen führt. Die DGPPN begrüßt, dass sich die Bundestagsabgeordneten jetzt mit dem Gesetz auseinandersetzen. Viel zu lange blieben die Bedenken der Experten der psychischen Gesundheit auf politischer Ebene nicht gehört.
Ende 2012 hat das Bundesgesundheitsministerium das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) durch Ersatzvornahme in Kraft gesetzt. Die fachlich begründete Kritik der Experten auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit sowie die Sorgen der Betroffenen und ihren Angehörigen wurden nicht berücksichtigt. Dass sich nun heute der Bundestag mit PEPP beschäftigt, ist ein längst überfälliger Schritt. Die DGPPN fordert eine Revision des neuen Entgeltgesetzes, damit insbesondere schwer psychisch Kranke in Zukunft nicht benachteiligt werden. Eine Verlängerung der budgetneutralen Optionsphase ist daher dringend notwendig, um die erforderlichen Korrekturen am Entgeltsystem zu erarbeiten und umzusetzen.
Dass es Alternativen zu PEPP gibt, hat die DGPPN in einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen. Diese belegt, dass ein neues Entgeltsystem auch auf der Basis einer echten Tageskalkulation (TEPPkonkret) mit einer Zuordnung der Kosten pro Tag und pro Patient möglich ist. Die DGPPN bietet ihre Expertise und Mitwirkung bei der Entwicklung neuer Vorschläge an.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), 21.02.2014 (tB).