Neues sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren gestartet

Besserer Schutz vor Wundinfektionen nach Operationen

Berlin ( 11. Januar 2017 ) – Wundinfektionen gehören zu den typischen Komplikationen, die infolge eines chirurgischen Eingriffes auftreten können. Das gilt unabhängig davon, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wurde. Um die Gefährdung der Patienten erkennen und reduzieren zu können, werden seit dem 1. Januar 2017 Wundinfektionen in dem neuen Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) sektorenübergreifend bis zu einem Jahr nach dem Eingriff erfasst. Dazu werden auch die Sozialdaten der Versicherten bei den Krankenkassen genutzt. Neben Informationen zu postoperativen Wundinfektionen werden auch Informationen zum Hygiene- und Infektionsmanagement der teilnehmenden Leistungserbringer erfasst.

Ein gutes Hygiene- und Infektionsmanagement hilft dabei, dass im Rahmen der medizinischen Versorgung auftretende Infektionen vermieden werden. Erfasst werden hierzu zum Beispiel die Anzahl der Patienten auf den Intensiv- und Allgemeinstationen, der Grad der Umsetzung von internen Leitlinien bei der Antibiotikaprophylaxe oder der Umgang mit sterilen Geräten und Medizinprodukten. Grundlage für das Qualitätssicherungsverfahren ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Dezember 2015, in dem das IQTIG beauftragt wird, mit den Partnern des Gesundheitswesens das Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) umzusetzen.

In einer fünfjährigen Erprobungsphase werden die gesammelten Daten quartalsbezogen an alle ambulanten und stationären Einrichtungen zurückgespiegelt. Ziel ist es, dadurch die Anzahl der nosokomialen Infektionen zu senken. Bei der Entwicklung des Qualitätssicherungsverfahrens achtete das IQTIG besonders darauf, den bürokratischen Aufwand für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte so gering wie möglich zu halten. Es arbeitet bei der Weiterentwicklung des Verfahrens eng mit anderen beteiligten Institutionen auf Bundes- und Landesebene, wie zum Beispiel dem Robert Koch-Institut, zusammen. Informationen zur Umsetzung finden Krankenhäuser und Arztpraxen in den Umsetzungshinweisen, die laufend aktualisiert werden (letzter Stand: 02.01.2017).

Das IQTIG entwickelt als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für den G ‐ BA Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung. Basis sind die „Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern“ – kurz QSKH-RL – und die „Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung“ – kurz Qesü-RL. Daran sind alle in Deutschland nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und Vertragsärzte gebunden.

Derzeit führt das IQTIG 26 QS-Verfahren durch: 24 nach QSKH-Richtlinie, zwei nach Qesü-Richtlinie. Anfang 2016 ist mit dem Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie erstmals ein sektorenübergreifendes Verfahren gestartet. Es betrifft Untersuchungen und Eingriffe an den Herzkranzgefäßen bei Patienten, bei denen ein Herzinfarkt droht oder akut abgewendet werden soll.


Quelle: IQTIG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen, 11.01.2017 (tB).

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