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Neufassung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschlossen
Deutschland weiterhin Schlusslicht in Europa !
Berlin (10. Oktober 2013) – Das Europaparlament in Straßburg hat in seiner gestrigen Sitzung die Reform der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschlossen (RL 2005/36/EG). Damit wurden EU-weit die Mindeststandards für die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege angepasst. Die Umsetzung in nationales Recht hat binnen einer Frist von zwei Jahren zu erfolgen.
Die EU-Kommission hatte ursprünglich angestrebt, die Ausbildungsvoraussetzung in der Gesundheits- und Krankenpflege auf zwölf Jahre Schulbildung oder über entsprechende Äquivalente anzuheben. Dies entspricht dem Standard in 25 von 28 Mitgliedsländern.
Die deutsche Bundesregierung hat dagegen interveniert und durch eine parlamentarische Strategie erreicht, dass bzgl. der Zulassung zur Ausbildung zur Pflegefachperson zusätzlich zur vorgesehenen zwölfjährigen allgemeine Schulbildung oder Äquivalente als Voraussetzung eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung ausreicht.
Zusätzlich werden Kompetenzen als Mindestanforderungen beschrieben, die alle Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in ihrer Ausbildung werden erwerben müssen.
Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates, stellt fest, dass mit der Entscheidung, sich nicht einem europäischen Standard anzupassen, die Rolle der Pflegeausbildung in Deutschland weiterhin als Schlusslicht zu definieren ist.
Der scheidende Gesundheitsminister Daniel Bahr hat mit diesem Ergebnis, erzielt durch politisch ausgeübten Druck auf die EU, der Profession Pflege in Deutschland einen erheblichen Schaden zugefügt. Er verkennt gezielt, welche Herausforderungen an die Bildung und Leistung von Pflegefachpersonen gestellt werden.
Der DPR steht grundsätzlich hinter der Modernisierung der Anerkennungsrichtlinie und wird wachsam und stringent die weiteren Chancen verfolgen, die sich aus der Neufassung für die Gesundheits- und Krankenpflege in Deutschland ergeben.