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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Neugeborenen-Hörscreening wird Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Berlin (20. Juni 2008) – Anlässlich des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses Neugeborenen-Hörscreenings in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, Neugeborenen-Hörscreenings in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Mit einem Hörscreening können Hörstörungen früher erkannt werden. Wichtig ist, dass nach der Diagnose des Krankheitsbildes eine individuelle Therapie erfolgt. Somit können Folgen von Hörschäden, wie beispielsweise Fehlentwicklungen der Lautsprache, früher und optimaler behandelt werden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in diesem Zusammenhang, dass strenge und flächendeckende Qualitätskontrollen stattfinden müssen, damit fehlerhafte Krankheitsbestimmungen vermieden werden. Darüber hinaus ist eine umfassende Beratung erforderlich, bei der unter anderem schwerhörige und gehörlose Fachleute mit hinzugezogen werden. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Stimmt das Ministerium zu, dann tritt der Beschluss mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2009 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.06.2008 (tB).