Neuregelungen der Finanzierung für die Hospizarbeit in Deutschland in Kraft

 

Düren (31. Juli 2009) – Am 1.08.2009 treten die gesetzlichen Neuregelungen der Finanzierung für die Hospizarbeit in Deutschland in Kraft. Der Deutsche Bundestag hatte diese Regelungen noch vor der Sommerpause am 18.6.2009 beschlossen. „Wir begrüßen diese Neuregelungen sehr, für die wir uns in den letzten Monaten intensiv eingesetzt haben. Mit den Gesetzesänderungen wird die Arbeit der ambulanten und stationären Hospize – im Interesse der schwerstkranken und sterbenden Menschen nun auf eine solide finanzielle Basis gestellt. Denn derzeit befinden sich etliche Hospize in einer existenziellen Notlage“, dies sagte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV). „Jetzt muss es darum gehen, die Neuregelungen so schnell wie möglich umzusetzen und in Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zu treten“, so Weihrauch weiter.

 

Für ambulante Hospizdienste wird mit einer völlig neuen Finanzierungssystematik die zum Teil erhebliche Unterfinanzierung beseitigt.

 

Grundlegende Änderungen betreffen auch die stationären Hospize: Patientinnen und Patienten werden hier zukünftig von einer Eigenbeteiligung befreit. Bislang war für sie nicht kalkulierbar, wie hoch diese lag.

 

Mit der Neuregelung wurden die gesetzlichen Krankenkassen auch verpflichtet, 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten, das heißt des anerkannten Tagesbedarfssatzes, unter Anrechnung der Leistungen aus der Pflegekasse zu übernehmen (für Kinderhospize übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 95 Prozent). Die Neuregelung begrenzt damit auch den Eigenanteil der stationären Hospize auf zehn Prozent bzw. auf fünf Prozent.

 

Auch der kalendertägliche Mindest-Zuschuss der Krankenkassen für die stationäre Hospizversorgung wurde angehoben – von sechs Prozent auf sieben Prozent der monatlichen Bezugsgröße.

 

Beseitigt wurden auch die rechtlichen Probleme der ärztlichen Versorgung in den stationären Hospizen. Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen haben zukünftig einen Rechtsanspruch auf Leistungen auch der speziellen ambulanten Palliativversorgung (SAPV).

 

Der gesetzlichen Neuregelung war eine umfassende Studie des DHPV bei allen stationären Hospizen in Deutschland sowie mehreren Hundert ambulanten Hospizdiensten vorausgegangen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die bisherigen Regelungen vor allem in den letzten beiden Jahren zu einer finanziellen Schieflage in der Hospizarbeit geführt hatten. Vor allem im ambulanten Hospizbereich ist eine große Zahl der Hospizdienste in ihrer Existenz bedroht. Vor diesem Hintergrund war eine Neuregelung dringend erforderlich.

 

„Der erforderlichen Weiterentwicklung und dem notwendigen weiteren Ausbau insbesondere der ambulanten Hospizarbeit steht nun nichts mehr im Wege“, erklärte Horst Schmidtbauer, stellvertretender Vorsitzender des DHPV.

 

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband ist der Dachverband von nahezu 1.000 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland und vertritt deren Interessen und die Belange der Schwerstkranken und Sterbenden gegenüber Politik und Gesundheitswesen. Er wurde als Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. 1992 gegründet. Mitglieder sind alle 16 Landesverbände und zahlreiche Organisationen und Persönlichkeiten der Hospizbewegung und Palliativmedizin.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des DHPV:

www.hospiz.net

 


 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands vom 31.07.2009.

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