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Neuregelungen zu Schwangerschaft und Geburt

 

Krankenkassen missbrauchen die Situation und wollen Hebammen ans Gängelband nehmen

 

Nürnberg (22. Mai 2012) – Seit Jahren fordert der Deutsche Hebammenverband eine Überführung der Leistungen zu Schwangerschaft und Mutterschaft aus der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Sozialgesetzbuch. Dies ist nun offenbar auch Wille der Regierungsparteien, auch wenn in der Planung nur eine kleine Lösung angedacht ist.

 

Nach Ansicht des Hebammenverbandes missbraucht der GKV-Spitzenverband die Gesetzesvorlage, wie seine Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zu den Änderungsanträgen der Koalition in Zusammenhang mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG, Drucksache 17/9369) zeigt. „Der GKV will qualitätssichernde Maßnahmen der Hebammenleistungen ins Gesetz aufnehmen und bewirbt dies als großartige Neuerung“, so Martina Klenk, die Präsidentin des Hebammenverbandes. „Dabei wird übersehen, dass die Hebammenverbände dies seit mehr als 10 Jahren selbsttätig und ohne gesetzliche Verpflichtung tun, zum Beispiel durch den Verein „Qualitätssicherung in der außerklinischen Geburtshilfe“ (QUAG e. V.) und durch vertragliche Regelungen“. Die Zahlen von QUAG sind der GKV bekannt, denn sie fanden Eingang in eine gemeinsame Studie, die das hervorragende Ergebnis außerklinischer Geburtshilfe durch Hebammen belegt. Wir brauchen nicht mehr an externer Kontrolle, sondern wir brauchen einen größeren finanziellen Spielraum für die Versorgung mit Hebammenhilfe vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit.

 

Studie: (http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Nov-2011_Pilotprojekt_Vergleich__klin-außerklin_Geburten_GKV-SV_18221.pdf).

 

 

Die Reichsversicherungsordnung wurde 1911 als gesetzliche Grundlage des deutschen Sozialstaates verabschiedet. Bis in die neunziger Jahre galt die RVO als Regelwerk zum Schutz der Versicherten bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und im Todesfall. Was 1911 als große Errungenschaft gefeiert wurde, wirkt 100 Jahre später anachronistisch. Heute regelt die RVO im Wesentlichen nur noch die Leistungen bei Mutterschaft und Schwangerschaft (Paragrafen 179, 195 bis 200). Alle anderen medizinischen Leistungen rund um die Reproduktion sind längst ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) überführt worden.

 

Der Deutsche Hebammenverband vertritt die Interessen von ca. 17. 540 Mitgliedern, inklusive 560 Schülerinnen und 117 von Hebammen geleitete Einrichtungen (HgE wie z.B. Geburtshäuser). Ungefähr 60% der Hebammen sind freiberuflich tätig. Ca. 30% arbeiten sowohl angestellt als auch freiberuflich. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit das zentrale Anliegen des Deutschen Hebammenverbandes.

 

Präsidentin: Martina Klenk

 


 

Quelle: Deutscher Hebammenverband, 2205.2012 (tB).

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