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Nicht auf Kosten der Pflegeauszubildenden
DBfK erteilt Vorstoß aus den Ministerien eine Absage
Berlin (27. Januar 2021) — Bundesfamilienministerin Giffey und Gesundheitsminister Spahn wandten sich aktuell mit einem kurzsichtigen Vorschlag an die Partnerorganisationen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP): Die Ausbildung in der Pflege solle so umgestaltet werden, dass die Auszubildenden beispielsweise zum Testen in den Einrichtungen eingesetzt werden können. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erteilt dieser Idee eine deutliche Absage.
In ihrem Schreiben plädieren Giffey und Spahn dafür, die Auszubildenden in den Pflegeberufen stärker zur Entlastung des Personals in den Einrichtungen einzusetzen. So könnten sie beispielsweise die Testungen von Angehörigen in den Pflegeeinrichtungen übernehmen.
„Dieser Vorschlag zeugt einmal mehr davon, welchen geringen Stellenwert die beiden Ministerien der Pflegeausbildung und damit auch der Professionalität unseres Berufs insgesamt beimessen“, ärgert sich DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir haben Ministerin Giffey und Minister Spahn bereits schriftlich unseren Unmut mitgeteilt. Aus unserer Sicht ist das einzig Richtige, dass wir trotz der Pandemielage in die Ausbildung und die Auszubildenden investieren müssen und sie nicht als billige Arbeitskräfte missbrauchen dürfen.“
Laut DBfK findet die Pflegeausbildung während der Pandemie bereits unter erschwerten Bedingungen statt und es würden schon viele Kompromisse gemacht. Es müsse dadurch mit zunehmenden Ausbildungsabbrüchen gerechnet werden. Der theoretische Unterricht erfolge digital, Praxisanleitungen könnten aufgrund des Personalmangels nicht in der notwendigen Intensität stattfinden und alle an der Ausbildung Beteiligten suchten gute Lösungen, um dies zu kompensieren. „In dieser Situation zu fordern, dass flexibler Engpässe ausgeglichen werden sollten, ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die pflegefachliche Kompetenz ernst nehmen und fördern“, so Bienstein.
Die personelle Unterstützung der Einrichtungen bei den Testungen müsse dem DBfK zufolge von den angekündigten Bundeswehrangehörigen sowie geschulten Personen durchgeführt werden, die nicht in der Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf eingesetzt sind oder diese gerade erst erlernen.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 27.01.2021 (tB).
Schlagwörter: DBfK