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Vergleichende Studien zum Nutzen fehlen / Daten zur diagnostischen und prognostischen Güte nicht aussagekräftig

Nutzen von PET oder PET/CT bei Speiseröhrenkrebs ist nicht belegt

 

Köln (20. August 2013) – Der patientenrelevante Nutzen der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) alleine oder in Kombination mit einer Computertomographie (CT) bei einem Ösophaguskarzinom ist mangels Studien nicht belegt. Auch in Hinblick auf ihre diagnostische und prognostische Güte bleibt unklar, ob diese Verfahren die Ausbreitung von Tumoren besser erfassen können, als dies mit herkömmlicher Diagnostik möglich ist. Zu diesem Ergebnis kommt der am 20. August 2013 publizierte Abschlussbericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

 

 

Zuverlässigere Diagnose soll Therapie verbessern

 

In Deutschland erkrankten 2008 etwa 4.800 Männer und 1.400 Frauen neu an Speiseröhrenkrebs, durchschnittlich im Alter von 65 Jahren. Die 5-Jahres-Überlebensrate beträgt hierzulande höchstens 20%, das heißt, 5 Jahre nach der Diagnose leben im besten Fall noch 20 von 100 betroffenen Patientinnen und Patienten.

 

Viele Expertinnen und Experten nehmen an, dass man durch eine Untersuchung mit PET oder PET/CT alleine oder in Kombination mit anderen Methoden besser beurteilen kann, wie weit sich ein Tumor ausgebreitet (Staging) und ob er auf eine Therapie angesprochen hat (Restaging). Auch Rückfälle (Rezidive) sollen besser festgestellt werden können. Das erhoffte Ziel: Je genauer man weiß, wie weit fortgeschritten der Tumor ist, desto passgenauer und erfolgreicher können Patientinnen und Patienten behandelt werden.

 

 

Nutzen für Patientinnen und Patienten ist zentral

 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG haben deshalb weltweit nach Studien gesucht, die die Auswirkungen der Diagnostik mittels PET oder PET/CT daraufhin untersuchten, ob sie für Patientinnen und Patienten spürbare Verbesserungen mit sich bringen. Ob sich also beispielsweise ihre Überlebenschancen oder ihre Lebensqualität verbessern oder ob man ihnen unnötige Operationen oder weitere diagnostische Eingriffe ersparen kann.

 

 

Keine direkt vergleichenden Nutzen-Studien

 

Allerdings blieb die Suche nach solchen direkt vergleichenden Interventionsstudien erfolglos, so dass die Frage nach dem patientenrelevanten Nutzen der PET oder PET/CT beim Speiseröhrenkrebs unbeantwortet bleiben muss.

 

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben zusätzlich auch nach Studien gesucht, in denen die diagnostische Genauigkeit und Vorhersagekraft der PET beziehungsweise PET/CT mit anderen Untersuchungsverfahren verglichen wurde.

 

 

19 Studien vergleichen Testgüte von PET und CT

 

Für die diagnostische und prognostische Güte waren insgesamt 48 Studien relevant, wovon die meisten die Güte des Primärstagingso die Stadienbestimmung vor einer Therapie untersuchten.

 

19 Studien verglichen die PET direkt mit der CT. Aussagen zugunsten eines der beiden Verfahren lassen sich aber nicht treffen, da sich in diesen Studien entweder kein statistisch signifikanter Unterschied zeigt oder die Daten nicht hinreichend sicher zu interpretieren sind.

 

 

Vorteil der Visualisierung von Stoffwechselaktivität unklar

 

Zum Therapieansprechen (Restaging) sowie zur Diagnose und Prognose von Rückfällen (Rezidiven) liegen bisher zu wenige hochwertige Studien vor, die die PET oder PET/CT direkt mit anderen diagnostischen Verfahren verglichen. Eine verlässliche Aussage zur diagnostischen und prognostischen Güte der PET oder PET/CT bei Restaging und Rezidivdiagnostik ist daher nicht möglich.

 

Unklar bleibt insbesondere der mögliche Vorteil von PET und PET/CT, die die Stoffwechselaktivität sichtbar machen, gegenüber den morphologischen bildgebenden Verfahren, wie z.B. CT oder Kernspintomographie, die anatomische Strukturen abbilden.

 

 

Zum Ablauf der Berichtserstellung

 

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im Mai 2012 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens, das eine mündliche Erörterung mit den Stellungnehmenden einschloss, wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im Juni 2013 an den Auftraggeber versandt. Die schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

 

 

Weiterführende Informationen

 

 


 

Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 20.08.2013 (tB).

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