MEDIZIN
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Onkologie
Zytostatika-Ausschreibungen durch Krankenkassen sind patientenfeindlich
Köln (7. Juni 2013) – Die AOK Hessen hat angekündigt, die Versorgung mit onkologischen Zubereitungen auszuschreiben. Diese Entscheidung betrifft etwa 2.800 Patientinnen und Patienten, die derzeit ambulant mit zubereiteten Zytostatikalösungen behandelt werden. Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e. V. sieht durch die Ausschreibung die Versorgungsqualität der Krebspatienten in Gefahr.
"Solche Ausschreibungen führen zum sukzessiven Herausfallen der Zytostatika-herstellenden Apotheken aus dem onkologischen Versorgungsnetz. Das ist ein Skandal, da sie zu einem enormen Verlust an Fachkompetenz in der Krebsversorgung führen und die Fehleranfälligkeit erhöhen. Gerade bei hochwirksamen Krebstherapien kann das gravierende Auswirkungen für unsere Patienten haben", erläutert der BNHO-Vorsitzende PD Dr. Stephan Schmitz.
Die Versorgung mit Zytostatika-Zubereitungen ist in den letzten Jahren zu einem hochkomplexen Vorgang geworden. Heutzutage arbeiten niedergelassene Krebsspezialisten mit Einverständnis ihrer Patienten mit Schwerpunktapotheken vor Ort zusammen und sorgen damit für eine reibungslose, qualitätsgesicherte Versorgung. Durch die räumliche Nähe ist eine schnelle und sichere Lieferung der hergestellten Zytostatika gewährleistet. Mithilfe ihrer langjährigen Expertise erfüllen die spezialisierten Apotheken zudem wichtige Beratungsaufgaben bei Fragen zu Pharmakokinetik, Nebenwirkungen und Arzneimittelinteraktionen.
Aus Sicht des BNHO ist die geplante Ausschreibung onkologischer Zubereitungen patientenfeindlich und zerstört bewährte Kooperationen zwischen Onkologen und spezialisierten Apotheken. Dabei sieht das Apothekengesetz gerade diese Kooperationen vor (§ 11 Abs. 2 ApoG).
"Wir Hämatologen und Onkologen sorgen uns um unsere Patienten. Sollten die Ausschreibungsverfahren zur Regel werden, wäre die sichere Versorgung der Krebspatienten unnötig gefährdet", befürchtet Schmitz. Völlig überflüssige und dabei durchaus sicherheitsrelevante zusätzliche Schnittstellen würden geschaffen, zulasten der betroffenen Patienten und der beteiligen Onkologischen Schwerpunktpraxen. Außerdem besteht laut BNHO die Gefahr, dass bei flächendeckenden Ausschreibungen nicht mehr die nahegelegene, erprobte Apotheke den Zuschlag erhält, sondern der günstigste Anbieter, der im schlechtesten Fall 100 Kilometer vom behandelnden Krebsspezialisten entfernt ist. Durch lange Anfahrtswege wäre es unmöglich, auf kurzfristige Therapieanpassungen zu reagieren, ohne dass bereits hergestellte teure Zytostatikazubereitungen verworfen werden müssten. Besonders auch im ländlichen Raum würde dies wegen der geringen Versorgungsdichte zu erheblichen Problemen führen.
Der BNHO hält die der Ausschreibung zugrunde liegende Regelung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V für entbehrlich und schlägt vor, dieses Instrument aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen.
Über den BNHO e.V.
Der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e.V. ist im Mai 2000 mit Sitz in Berlin gegründet worden und vertritt bundesweit die berufspolitischen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder. Aktuell sind 575 niedergelassene Fachärzte der Inneren Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie bzw. mit vergleichbarer hauptamtlicher onkologischer Tätigkeit im Berufsverband Mitglied. Die im BNHO zusammengeschlossenen Hämatologen und Onkologen behandeln jährlich gut 600.000 Krebskranke. Der Vorstand besteht aus acht Personen und wird alle drei Jahre gewählt. Die Geschäftsstelle befindet sich in Köln.
Quelle: Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland – BNHO e.V., 07.06.2013 (tB).