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Pandemie-Arbeitsschutzstandard der BGW für Praxen der Hebammen und Entbindungspfleger
Hamburg (4. Juni 2020) — Auch für Hebammen und Entbindungspfleger in ambulanter Tätigkeit bringt die Corona-Pandemie besondere Herausforderungen für das sichere Arbeiten mit sich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützt sie dabei mit einem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser stellt klar, worauf derzeit zu achten ist, um den erforderlichen Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Der Standard für Praxen der Hebammen und Entbindungspfleger konkretisiert branchenspezifisch den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums. Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus bei der Arbeit bestmöglich zu reduzieren. Der Standard dient als Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes, auch für die Beratung und Überwachung der Betriebe durch den Aufsichtsdienst der BGW.
Worauf es jetzt ankommt
Der Branchenstandard enthält Hygieneregeln, Handlungsanweisungen, räumliche Vorgaben und Informationen zu persönlicher Schutzausrüstung. Gegenüber dem Arbeiten außerhalb der Pandemie-Phase spielen jetzt unter anderem die Aspekte Abstandhalten, Mund-Nasen-Bedeckung und Lüften eine große Rolle.
In der Betreuung von Schwangeren und Wöchnerinnen lässt sich der derzeit grundsätzlich geltende Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht immer einhalten. In diesen Fällen ist es erforderlich, dass sowohl die Hebamme oder der Entbindungspfleger als auch die Schwangere oder Wöchnerin mindestens Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
Um das Infektionsrisiko durch möglicherweise in der Luft vorhandene erregerhaltige Tröpfchen zu verringern, ist in geschlossenen Räumen regelmäßiges Lüften wichtig. Für Hausbesuche empfiehlt es sich, bei der Terminabsprache zu vereinbaren, dass dort unmittelbar vor dem Besuch der Hebamme oder des Entbindungspflegers durchgelüftet wird und dass während des Besuchs möglichst wenig Personen im Raum sind.
Aktuelle Infos online und per Telefon
Der branchenspezifische SARS-CoV-2-Standard für Praxen der Hebammen und Entbindungspfleger ist – immer in der aktuellen Version – unter www.bgw-online.de/corona-schutz-hebammen zu finden. Dort sowie auf der branchenübergreifenden Seite www.bgw-online.de/corona informiert die BGW laufend zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, zu Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie zum Versicherungsschutz während der Pandemie.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW darüber hinaus eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer (040) 202 07 – 18 80 gibt sie Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: montags bis donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.30 Uhr.
Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 656.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 04.06.2020 (tB).
Schlagwörter: COVID-19, Gynäkologie, Hebammen