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Patienten vor überhöhten Privatklinik-Rechnungen schützen
Berlin (24. August 2011) – Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Helios-Privatklinik Siegburg zurückgewiesen. Dazu erklärt der Direktor des PKV-Verbandes, Volker Leienbach:
"Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes besteht jetzt Klarheit zur Rechtslage auf der Basis der geltenden Gesetze. Diese geht allerdings zu Lasten der betroffenen Patienten. Denn bei den in Rede stehenden Privatklinik-Ausgründungen an bestehenden öffentlichen Krankenhäusern werden den Patienten zumeist deutlich höhere Kosten aufgebürdet, ohne dass es einen entsprechenden medizinischen Zusatznutzen gibt. Schlimmer noch: Diese Privatklinik-Einrichtungen unterliegen nicht einmal der gesetzlichen Qualitätssicherung.
In mehreren gerichtlich dokumentierten Fällen wurden in diesen Privatkliniken die zugrundeliegenden Fallpauschalen um circa 50 Prozent höher angesetzt als für die gleiche Behandlung im direkt benachbarten öffentlichen Krankenhaus des gleichen Klinik-Konzerns, obwohl die Behandlungen durch das gleiche ärztliche Personal und mit den gleichen medizinischen Geräten erfolgten.
Eine Fortsetzung dieser Abrechnungsmethode, die einen Sonderweg außerhalb der gesetzlichen Abrechnungs-Vorschriften für öffentliche Krankenhäuser nutzt, hätte beträchtliche finanzielle Folgen – auf Kosten der Versicherten. Daher ist im Interesse der Versicherten und des Verbraucherschutzes jetzt der Gesetzgeber gefordert, das bewährte Entgelt-System im Krankenhaus zu sichern und diesen Sonderweg zu verschließen, der bislang ohnehin nur von wenigen Kliniken genutzt wird."
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), 24.08.2011 (tB).