Patienteninformation zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) verfügbar

 

Berlin (17. März 2016) – Auf den Internetseiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) steht ab sofort eine Patienteninformation zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) zum Download bereit. Das zweiseitige Servicedokument stellt die Grundzüge der medizinischen Versorgung innerhalb der ASV dar. Es wird unter anderem erläutert, wie Patienten Zugang zu diesem Versorgungsangebot erhalten, welche Leistungen das Angebot umfasst und wie das Behandlungsteam zusammengesetzt ist.


„Mit diesem vom G-BA verfassten Merkblatt stehen Patientinnen und Patienten, die sich von einem ASV-Team behandeln lassen wollen, die grundlegenden und der ASV-Richtlinie entsprechenden Informationen zu diesem Behandlungsangebot zur Verfügung. Die bisher beispielsweise von Fachgesellschaften erstellten Merkblätter können damit ergänzt oder ersetzt werden. Für Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen stellt diese Patienteninformation eine direkte und gute Möglichkeit dar, auf die ASV aufmerksam zu machen“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses ASV, am Donnerstag in Berlin.

 

Die Patienteninformation wird vom G-BA ausschließlich als druckfähige Datei zur Verfügung gestellt. Eine Anforderung ausgedruckter Exemplare ist nicht möglich.

 

 

Hintergrund: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

 

Gesetzliche Grundlage der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) ist § 116b SGB V, dessen Neufassung mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) im Jahr 2012 in Kraft trat. Der vormals ausschließlich auf Krankenhäuser bezogene Geltungsbereich wurde mit dem Gesetz auch auf vertragsärztliche Leistungserbringer ausgedehnt und wird zu einem neuen sektorenübergreifenden Versorgungsbereich ausgebaut.

 

Der G-BA hat im März 2013 die Erstfassung der ASV-Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie regelt die generellen Anforderungen an die Leistungserbringer für die Teilnahme an der ASV sowie den Zugang der Patientinnen und Patienten zu diesem Versorgungsbereich.

 

In den Anlagen 1 bis 3 der Richtlinie sind die spezifischen Regelungen für

 

  • Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen und
  • hochspezialisierte Leistungen

 

geregelt. Hier werden die einbezogenen Erkrankungen anhand von ICD-Codes definiert. Darüber hinaus wird der Behandlungsumfang in einem sogenannten Appendix festgelegt. Bisher hat der G-BA in seiner Richtlinie das Nähere zur interdisziplinären Behandlung im Rahmen der ASV für Patienten mit Tuberkulose, Mykobakteriose, Marfan-Syndrom, gastrointestinalen, gynäkologischen Tumoren sowie Tumoren der Bauchhöhle festgelegt.

 

 

Download

 

 

 

 


Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 17.03.2016 (tB).

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