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Patientensicherheit Schweiz
Fixierungsmassnahmen und ihr Zusammenhang mit dem Skill-mix des Pflegepersonals
Zürich, Schweiz (20. Januar 2017) – Die Fixierung von Patienten im Spital ist eine massive Einschränkung der persönlichen Freiheit und zu Recht nur unter hohen Auflagen erlaubt. Neben ethischen und juristischen Aspekten sind Fixierungsmassnahmen auch ein Thema der Patientensicherheit. Und zwar zum einen, weil die Gewährleistung der Sicherheit als Begründung für Fixierungsmassnahmen genannt wird, zum Beispiel um Stürze zu verhindern oder um bei aggressivem Verhalten die Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren. Andererseits stellt die Verwendung von Fixierungsmassnahmen selbst ein erhebliches Risiko für die betroffenen Patienten dar, zum Beispiel für Strangulationen, Druckgeschwüre oder psychische Destabilisierung. Der Verzicht auf Fixierungsmassnahmen kann eine aufwendigere Patientenbetreuung erfordern. Lesen Sie das aktuelle Paper of the Month zur Publikation von Staggs et al., die in ihrer Studie den Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Anwendung von Fixierungsmassnahmen und der Verfügbarkeit von qualifiziertem Pflegepersonal untersuchten:
- Paper of the Month #65 : http://patientensicherheit.us10.list-manage.com/track/click?u=a51782eae1f224d96ef751b01&id=afc667f125&e=9436e105a0
Quelle: Patientensicherheit Schweiz, 20.01.2017 (tB).