Pflege-Neuausrichtungsgesetz

Erste MDK-Begutachtungsergebnisse nach Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes

 

Essen (17. Juli 2013) – Mehr als 650.000 Menschen, die zuhause gepflegt werden, profitieren bis zum Jahresende von den neuen Leistungen aus dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG). Das geht aus einer aktuellen Hochrechnung hervor, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse in der Pflege aus dem ersten Quartal 2013 veröffentlicht hat. Demnach werden etwa 140.000 Menschen mit einer beginnenden Demenz unterhalb der Pflegestufe I erstmals das Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro erhalten.

Insgesamt sind im ersten Quartal 2013 bei den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) 375.968 Aufträge für Pflegebegutachtungen in der häuslichen Pflege eingegangen. Das sind 15 % mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. "Diese deutliche Steigerung der Begutachtungszahlen dürfte bereits ein Effekt der Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sein, die mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Neben den Leistungsverbesserungen erhalten Patienten und deren Angehörige eine weitere Entlastung. Die Begutachtung läuft inzwischen in der Regel schneller ab: 96% aller Anträge sind innerhalb von vier Wochen begutachtet.

Von Januar bis März 2013 erhielten rund 19.000 Menschen mit einer beginnenden Demenz, die aufgrund des somatisch orientierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs bisher keine Pflegestufe bekommen haben und damit unterhalb der Pflegestufe I liegen, erstmals verbesserte Geld- oder Sachleistungen. Die neuen Geld- und Sachleistungen kamen darüber hinaus weiteren 69.000 Pflegebedürftigen mit den Pflegestufen I und II zugute. 


Mehr Menschen mit Demenz erhalten Leistungen

Die aktuelle Hochrechnung des MDS auf das gesamte Jahr 2013 schließt auch diejenigen Personen ein, bei denen die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste bereits in den Vorjahren eine dementielle Erkrankung oder eine andere gerontopsychiatrische Einschränkung festgestellt hatten. Besonders stark steigt die Zahl der Leistungsempfänger mit dementiellen oder gerontopsychiatrischen Einschränkungen (Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – PEA) unterhalb der Pflegestufe I: Allein diese Gruppe wird sich auf ca. 140.000 Personen verdoppeln.

Rechnet man die Begutachtungsergebnisse des ersten Quartals auf das Jahr 2013 hoch, profitieren unterhalb der Pflegestufe I 140.000, in der Pflegestufe I 300.000 und in der Pflegestufe II 210.000, insgesamt also 650.000 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung von den neu eingeführten Leistungen der Pflegeversicherung. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass das Pflege-Neuausrichtungsgesetz wirkt. Menschen mit Demenz oder gerontopsychiatrischen Erkrankungen, die zuhause leben, erhalten verbesserte Leistungen“, so MDS-Geschäftsführer Pick.


PNG als Zwischenschritt zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Allerdings könne und dürfe das Pflege-Neuausrichtungsgesetz nur ein Zwischenschritt zu einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sein, sagte Pick. „Die Medizinischen Dienste gehen davon aus, dass in der nächsten Legislaturperiode den Ankündigungen Taten folgen und der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt wird. Damit wird der Unterstützungsbedarf von Menschen mit dementiellen Einschränkungen und Menschen mit körperlichem Hilfebedarf gleichgestellt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird für  viele Menschen mit einer dementiellen Erkrankung zu weiteren Leistungsverbesserungen führen.“


Hintergrund


Viele Menschen, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, benötigen nicht nur Hilfe aufgrund körperlicher Einschränkungen. Sie sind auch auf Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, ihren Alltag zu bewältigen. Sie können z. B. ihre Wünsche und Bedürfnisse nicht mehr eindeutig zum Ausdruck zu bringen oder sind in ihrer Gedächtnisleistung nachhaltig beeinträchtigt. Hierzu gehören vor allem Menschen mit Demenz, mit geistigen Behinderungen oder mit chronisch psychischen Erkrankungen. Ob und wie stark die Alltagskompetenz eingeschränkt ist, prüfen die Gutachterinnen und Gutachter des MDK im Rahmen ihres Hausbesuches zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit.

Bis zum Jahreswechsel hatten Menschen mit Demenz lediglich Anspruch auf „zusätzliche Betreuungsleistungen“ in Höhe von 100 oder 200 Euro pro Monat. Dieser Betrag konnte zweckgebunden für niedrigschwellige Betreuungsangebote eingesetzt und von den Pflegekassen gegen Nachweis erstattet werden. Seit dem 1. Januar 2013 gibt es für dementiell Erkrankte verbesserte Leistungen: Unterhalb der Pflegestufe I haben ‚Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz‘ Anspruch auf 225 Euro für Sachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld im Monat, in der Pflegestufe I gibt es Pflegegeld in Höhe von 305 statt bisher 235 Euro und Sachleistungen in Höhe von 665 statt in Höhe von 450 Euro. In der Pflegestufe II wurde das Pflegegeld von 440 auf 525 Euro erhöhte; Sachleistungen gibt es in Höhe von 1.250 statt bisher 1.100 Euro. Darüber hinaus können wie bisher zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Die Leistungsbeträge der Pflegestufe III wurden nicht verändert.

wurden nicht verändert.

 

 

 


 

Quelle: Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), 17.07.2013 (hB).

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