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Pflege-Tariftreue-Gesetz:
DBfK ist skeptisch
Berlin (4. Mai 2021) — Bundesarbeitsminister Heil hat einen Vorstoß zur Tarifbindung für Mitarbeitende in der Langzeitpflege vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt höhere Gehälter in den Pflegeberufen, sieht in dem Vorstoß aber einige Schwächen.
„Dass die Gehälter in den Pflegeberufen viel zu niedrig sind, sagen wir schon lange“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Und wir begrüßen eine bessere Bezahlung daher natürlich. Ohne eine umfassende Pflegereform sehe ich aber das Risiko, dass die Menschen mit Pflegebedarf dann diese Kosten tragen müssen. Wenn die Tarifbindung kommt, muss gleichzeitig eine Deckelung der Eigenanteile kommen.“
Unklar sei bislang auch noch, welcher Tarif in Heils Vorstoß die Grundlage bilden solle. „Wenn lediglich ortsübliche Tarife eingehalten werden müssen, haben wir wenig gewonnen. In vielen Regionen würden bessere Tarifverträge ausgehöhlt“, so Bienstein.
Der DBfK sieht in einer Tarifbindung auch nur einen allerersten Schritt für massiv benachteiligte Pflegende auf dem Weg zu einer fairen Bezahlung der beruflich Pflegenden. „Die Qualifikation, das Wissen und Können, die Verantwortung sowie die physische und psychische Belastung rechtfertigen ein wesentlich höheres Gehalt“, so Bienstein. „Mit einem Einstiegsgrundgehalt von 4.000 Euro brutto für Pflegefachpersonen hätten wir eine konkurrenzfähige Bezahlung. Damit könnte man Kolleginnen und Kollegen im Beruf halten und leichter Nachwuchs gewinnen. Auch für Pflegefachpersonen, die wieder in den Beruf zurückkehren wollen, wäre der Anreiz bei fairen Gehältern erheblich höher.“
Wichtig ist für den DBfK, dass es schnell zu spürbaren Verbesserungen für alle beruflich Pflegenden komme. „Es muss jetzt eine Reform auf den Weg gebracht werden, die auf einer solidarischen Finanzierung der Pflege gründet und so höhere Gehälter und mehr Stellen sichert, ohne die Menschen mit Pflegebedarf zusätzlich zu belasten“, fordert Bienstein.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V., 04.05.2021 (tB).
Schlagwörter: DBfK, Tarifvertrag