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Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung brauchen bessere zahnmedizinische Betreuung
Berlin (21. Juni 2012) – "Es geht um das Grundproblem, dass Alte, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung einen ganz besonderen Versorgungsbedarf haben, der über die gesetzliche Krankenversicherung nicht adäquat abgebildet wird." So fasste der stellvertretende Vorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, die Forderungen der Zahnärzteschaft nach einer Verbesserung der zahnmedizinischen Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Diskussionsforums 2012 der KZBV zusammen, das gestern in Dresden stattfand. Vertreter von Zahnärzteschaft, Politik, Sozialverbänden und Krankenkassen trafen dort zusammen, um das Versorgungskonzept zu diskutieren, das KZBV, Bundeszahnärztekammer und weitere Organisationen unter dem Titel "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter" vorgelegt haben.
Bei aller Kontroverse im Detail bestand an einem Punkt Einigkeit unter den Beteiligten: Menschen, die aufgrund von Behinderung, Alter oder Demenz keine eigenverantwortliche Mundhygiene betreiben bzw. nicht in eine Zahnarztpraxis kommen können, brauchen besondere Betreuung. Josef Hecken, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, unterstrich, dass Versorgungskonzepten wie dem vorgelegten eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie die Herausforderungen des demografischen Wandels aufnehmen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Maria Michalk attestierte, dass der Handlungsbedarf in der Alters- und Behindertenzahnmedizin in der Politik anerkannt ist.
Eßer begrüßte ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Initiative der Zahnärzte positiv aufgenommen und schon erste wichtige, wenn auch zunächst kleine Schritte zur Verbesserung der Versorgungslage unternommen habe. Zugleich appellierte er aber an die Politik, nun eine belastbare Rechtsgrundlage für die bedarfsgerechte Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu schaffen: "Unsere Bitte ist es, dass der Gesetzgeber diesen besonderen Leistungsbedarf so ins Gesetz schreibt, dass die Betroffenen einen verbrieften Leistungsanspruch haben."
Hinweis: Ein Videobeitrag, der die Diskussion auf der Veranstaltung zusammenfasst, steht bereit unter: www.kzbv.de/film_diskussionsforum
Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), 21.06.2012 (tB).