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Pflegebudget wird der Boden entzogen:
DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG
Berlin (17. Dezember 2020) — Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich nach Pressemeldungen im November auf einen Deal in den Verhandlungen der Pflegebudgets verständigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Einigung scharf, da sie faktisch die Zielsetzung des Pflegebudgets aushebeln würde.
Das Pflegebudget wurde Anfang des Jahres 2020 eingeführt, damit jede Pflegestelle unabhängig von den Fallpauschalen finanziert werden kann – so das große und oft wiederholte Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Nun wurde erstmalig über die Kosten verhandelt und dabei zeigte sich, dass 1,6 Milliarden Euro mehr für die Pflege angefallen sind, als prognostiziert. GKV-Spitzenverband und DKG haben in den Verhandlungen beschlossen, dass lediglich 1,4 Milliarden Euro der Pflegekosten erstattet werden.
„Dieser Deal bedeutet praktisch eine Deckelung des Pflegebudgets für 2020 und das darf in Zukunft nicht fortgesetzt werden“, analysiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein die geplante Einigung. „Die gesetzliche Grundlage würde durch eine Absprache der Selbstverwaltung konterkariert – und das ganz offen. Dies geht ganz klar gegen den Willen des Gesetzgebers und ist mit Blick auf die Pflege und aus Sicht der beruflich Pflegenden mehr als unverständlich. Es wird zu einer weiteren Demotivierung der Pflegenden im Krankenhaus beitragen, wenn dringend benötigtes Pflegepersonal beim Erreichen einer Obergrenze nicht mehr finanziert wird“, so Bienstein weiter.
Der DBfK fordert in einem aktuellen Positionspapier, dass das Pflegebudget als Ausgangspunkt für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung genutzt werden müsse. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Finanzierung der Personalkosten langfristig gesichert sein. Das muss auch für die Anrechnung von pflegeentlastenden Maßnahmen gelten, die in dem Deal durch die nachträgliche Personalabgrenzungsvereinbarung gekippt werden würde. Eine zeitnahe Einführung der PPR 2.0 als Interimsinstrument sowie die Beauftragung eines pflegewissenschaftlich entwickelten Instruments zur Pflegepersonalbedarfsermittlung müssten laut DBfK unbedingt als flankierende Maßnahme umgesetzt werden.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 17.12.2020 (tB).
Schlagwörter: DBfK, Gesundheitspolitik