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Pflegekammer
Schleswig-Holstein setzt bundesweites Signal
Berlin (2. September 2014) – „Der heute in Schleswig-Holstein ins Kabinett eingebrachte Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer ist nicht nur im Norden ein wichtiger Schritt – auch bundesweit ist die Entscheidung für die Selbstverwaltung der Pflegeberufe in Schleswig-Holstein ein wichtiges Signal“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK und Vize-Präsident des Deutschen Pflegerates. Neben Rheinland-Pfalz ist nun bereits ein zweites Bundesland auf dem politischen Weg zur Pflegekammer.
Die Entwicklung in Schleswig-Holstein unterstützt auch die Bestrebungen zur Errichtung von Pflegekammern in den anderen Bundesländern. Denn in einer Reihe von Bundesländern gibt es bereits konkrete politische Schritte in Vorbereitung der Errichtung von Pflegekammern, so im Nachbarland Niedersachsen. Auf jeden Fall hat die Diskussion um die Errichtung von Pflegekammern mittlerweile alle Länder erreicht hat.
Insgesamt macht dies deutlich, dass die Forderung nach Pflegekammern keine fixe Idee der Berufsgruppe ist. Auch die Politik betrachtet die gleichberechtigte Beteiligung der Pflegeberufe an der Gestaltung der Gesundheits- und Sozialpolitik mittlerweile als richtigen Zugang zur Bewältigung zukünftiger Herausforderungen.
Eine Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche hoheitliche Aufgaben erfüllt. Aufgaben der Pflegekammer sind z.B. Führen eines Berufsregisters aller Pflegefachpersonen, fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebungsverfahren, Erlass einer Berufsordnung, Regelung der Weiterbildung sowie Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung pflegerischer Berufsausübung.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 02.09.2014 (tB).