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Pflegekräfte aus Osteuropa
Hilfe am Rande der Legalität
Berlin (26. Juni 2008) – Ohne die Unterstützung durch ausländische Frauen könnten viele Familien ihre pflegebedürftigen Angehörigen nicht versorgen. Doch sie bewegen sich gerade im Pflegebereich damit oft auch am Rande der Legalität. Denn die Rechtslage ist kompliziert und häufig unklar. Darauf weist die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hin.
Die 24-Stunden-Betreuung durch eine Osteuropäerin gibt es für rund 2000 Euro im Monat. Ein ähnlicher Service durch inländische Pflegedienste oder -kräfte ist schwer zu finden und um ein Vielfaches teurer. Fest anstellen dürfen Familien die osteuropäischen Pflegekräfte jedoch nicht – bis voraussichtlich 2011 ist der deutsche Arbeitsmarkt für sie versperrt. Davon ausgenommen sind reine Haushaltshilfen, die direkt von der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden.
Doch Haushaltshilfen dürfen eben nicht pflegen: Hausarbeiten wie Putzen, Wäschewaschen und Kochen sind erlaubt. Verboten sind jedoch Arbeiten, die medizinische Kenntnisse erfordern, zum Beispiel Wundversorgung und Medikamentengabe. Beim Füttern, Windeln und Waschen der Patienten ist die Abgrenzung unscharf.
Als Alternative können Familien Pflegekräfte über eine osteuropäische Agentur bekommen, die ihre Mitarbeiterinnen nach Deutschland schickt. Dafür benötigen sie eine „Entsendebescheinigung“, die von den Behörden im Heimatland ausgestellt wird. Doch selbst wenn diese Bescheinigung vorliegt, kann es unter Umständen Probleme wegen Schwarzarbeit geben.
Der ausführliche Artikel findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de