DBfK

Pflegepersonaluntergrenzen:
Gut gemeint, bislang schlecht gemacht

Berlin (21. Mai 2020) — Die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den Krankenhäusern sind seit 4. März 2020 pandemiebedingt vorläufig ausgesetzt, die Pflegepersonalbemessung ist seitdem willkürlich. Was die Politik als wichtiges Instrument zur Stärkung des Pflegepersonals und der Patientensicherheit in den Kliniken ab 1. Januar 2019 eingeführt hatte, wurde mit Beginn der Krise als verzichtbar eingestuft. Bis zur Aussetzung konnten allerdings in allen Krankenhäusern bereits die Auswirkungen der PpUG beobachtet werden und es zeigte sich schon früh, dass die angekündigten Verbesserungen für alle Betroffenen weitestgehend ausblieben.

Im letzten Quartal des 1. PpUG-Jahres, vom 1. Oktober bis 30. November 2019, hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine Online-Umfrage unter beruflich Pflegenden aus den Krankenhäusern durchgeführt. Die ausgewerteten Antworten werden jetzt unter dem Titel „Ziel erreicht? Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Effekten der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus“ veröffentlicht. Wir wollten wissen, welche Effekte im täglichen Pflegealltag spürbar werden und wie die Betroffenen sie einschätzen und bewerten.

Knapp 1.000 Antworten konnten ausgewertet werden. Das Meinungsbild zeigt deutlich, dass die Umsetzung der PpUG vielfach zu mehr negativen als positiven Effekten geführt hat und keineswegs mehr Patientensicherheit, Versorgungsqualität oder Mitarbeiterzufriedenheit garantiert. Stattdessen kam es zu gestiegenem Dokumentationsaufwand und Verschiebungen von Personal und Patient/innen.

„Auf dem verordnet niedrigen Niveau und begrenzt auf bestimmte Teilbereiche können die PpUG keine Patientensicherheit gewährleisten oder die Pflegenden vor Überlastung schützen. Dass in vielen PpUG-Bereichen Pflegefachpersonal aufgestockt werden musste, um die Vorgaben zu erfüllen, zeigt aber, dass Untergrenzen wirken. Besonders deutlich wird dadurch, wie schlecht die Personalausstattung vorher gewesen sein muss. Und immer wieder wurde in der Einrichtung kein Pflegepersonal aufgestockt, sondern nur verschoben. Die von der Politik versprochenen Verbesserungen verpuffen“, erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

„Ohne ein verbindlich anzuwendendes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auch als Referenzsystem für Personaluntergrenzen verwendet wird, ändert sich an der kritischen Situation der professionell Pflegenden in den Krankenhäusern nichts. Eine verbindliche Personalbemessung muss umgehend eingeführt werden. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Und mit der Rückkehr zur Normalität in den Krankenhäusern müssen jetzt auch umgehend die Schutzregelungen für Arbeitszeit und Personaluntergrenzen wieder eingesetzt werden.“


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Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 21.05.2020 (tB).

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