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Pflegereform –
Altenpflege wird besser bezahlt und der Beruf attraktiver
Berlin (2. Juni 2021) — Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden. Das ist Gegenstand einer Pflegereform, die das Kabinett am 2. Juni 2021 beschlossen hat.
„Wir entlasten Pflegebedürftige und ihre Familien um etwa 3 Mrd. Euro. Um besonders denjenigen zu helfen, die lange pflegebedürftig sind, steigt die Entlastung, je länger man auf Pflege angewiesen ist.“ (Bundesgesundheitsminister Jens Spahn)
Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen.
Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, werden wir einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vorgeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht.
Pflegekräfte bekommen mehr Verantwortung – sie sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Außerdem wird mit der Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.
Wir entlasten die Pflegebedürftigen nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat.
Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.
Downloads
- Formulierungshilfe für Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, PDF-Datei (nicht barrierefrei, 739 KB)
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), 02.06.2021 (tB).
Schlagwörter: Altenpflege, BMG, Pflegereform