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Pflegestärkungsgesetz II
NBA ist mit adäquater Personalbemessung zu hinterlegen
Berlin (14. Juli 2015) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die mit dem Pflegestärkungsgesetz II verknüpften Neuregelungen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie zum neuen Begutachtungsinstrument (NBA) ausdrücklich. „In dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf ist ein neuer, umfassender Ansatz von Pflege erkennbar. Das NBA steht für eine ressourcenorientierte und pflegefachlich fundierte Erfassung der Selbstständigkeit, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen; dies bietet die Chance für einen Perspektivwechsel in der pflegerischen Versorgung“, erklärt DBfK-Geschäftsführer Franz Wagner heute in Berlin.
„Gelingen kann dies allerdings nur, wenn nun auch eine in Quantität und Qualität angemessene Personalbemessung hinterlegt wird. Artikel 4 der Charta der Rechte pflege- und hilfebedürftiger Menschen sagt: ‚Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.‘ Das muss der Maßstab sein. Wenn nicht jetzt in die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit kräftig investiert wird, kann eine Reform ihren Zweck nur verfehlen. Aus den Fehlern der Vergangenheit muss gelernt werden, Versorgung durch immer mehr Beschäftigte mit geringer Qualifikation ist keine Lösung“, so Wagner.
Vor einigen Wochen hat der Deutsche Berufsverband der Pflegeberufe (DBfK) eine Aktion auf den Weg gebracht, das ‚Manifest der Pflegeberufe‘. Darin wird formuliert, was beruflich Pflegende leisten können – und was sie dazu brauchen und auch erwarten. Dass der Arbeitsalltag in der Pflege seit langem von großer Belastung, Zeitdruck und wenig motivierenden Bedingungen geprägt ist, wissen die politisch Verantwortlichen sehr wohl. Die deutsche Pflegezukunft wird düster werden, wenn hier nicht schnellstens – und spürbar – eine Verbesserung herbeigeführt wird. Die beruflich Pflegenden in Deutschland wollen ihre Verantwortung wahrnehmen: „Ich sorge für Würde im Alter – wenn man mir die Chance gibt. Fließbandarbeit und Massenabfertigung haben in der Pflege nichts zu suchen. Ich achte jeden Menschen als Individuum. Deshalb muss ich die Möglichkeit haben, mit Empathie und Respekt auf den Einzelnen einzugehen. Bürokratie und zu knappe Personalschlüssel verhindern das oft. Ich will, dass mehr Zeit für die Pflege des Einzelnen bleibt.“
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 14.07.2015 (tB).