Pflegestärkungsgesetz

Mehr Mut bei der Umsetzung des Notwendigen

Bonn (21. Oktober 2014) – Der BDH Bundesverband Rehabilitation sieht die Pflegepolitik auf dem richtigen Weg, mahnt aber angesichts der steigenden Zahl Pflegebedürftiger zu mutigerem Reformtempo: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz bewegt sich die Bundesregierung zwar zögerlich, aber dennoch in die richtige Richtung. Es scheint, als erkenne sie die Notwendigkeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Menschen unterstützen, die Pflege ihrer Angehörigen besser zu bewältigen.

 

Dazu zählen für uns die Finanzierung von ambulanten Wohngruppen und höhere Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld. Wir begrüßen die Leistungsverbesserungen für Betroffene, wünschen uns aber weitere Unterstützung für pflegende Angehörige. Die Pflegeleistung von mehr als 1,3 Millionen Pflegbedürftigen im heimischen Umfeld, integriert in die Familien, ist die Rückversicherung der Pflegeversicherung und angesichts der Demografie ein Faustpfand für die Zukunft“, so Ilse Müller, Vorsitzende des Sozialverbands.

 

„Die Familie ist der größte Pflegedienst unserer Gesellschaft und braucht gerade bei der Pflege Demenzkranker einen besseren Zuschnitt der Unterstützungsleistungen durch die Gesellschaft. Es muss angesichts der Alterung unserer Bevölkerung ein besonderes Anliegen sein, diese Pflegeleistung auch finanziell stärker zu würdigen.“ Der BDH wirbt dafür, Demenzerkrankungen in der Pflegeversicherung besser abzubilden. Dazu bedürfe es allerdings der viel diskutierten Neudefinition der Pflegebedürftigkeit: „Die Bundesregierung tut sich schwer damit, dem Ziel der teilhabeorientierten Pflege gerecht zu werden. Wir benötigen daher die Neudefinition der Pflegebedürftigkeit dringend, um Betroffenen und Pflegenden wirklich unter die Arme greifen zu können. Die Mittel des Pflegevorsorgefonds gehören unserer Meinung nach in die Finanzierung eines erweiterten Leistungskatalogs. Auch mittelfristig steigende Beiträge zur Pflegeversicherung sollten offen kommuniziert werden. Die Gesellschaft muss das leisten.“

Über den BDH Bundesverband Rehabilitation

Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten. Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.

 

 

Weitere Informationen

 


Quelle: den BDH Bundesverband Rehabilitation, 21.10.2014 (tB).

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