PKMS-E 2.0 besteht umfangreichen Anwendertest

 

Berlin (11. März 2011) – Nach Einführung des OPS 9-20 führte die Erhebung der Pflegekomplexmaßnahmen mit dem PKMS-E zu teils schwerwiegenden Anwenderproblemen. Diese wurden im Rahmen eines Treffens von Kalkulationshäusern, über die Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats (DPR) oder direkt an den DPR seit Januar 2010 gemeldet. Nach intensiven verbandsinternen Diskussionen wurde eine Arbeitsgruppe mit der fachlichinhaltlichen und strukturellen Überarbeitung des PKMS-E Version 1.0 beauftragt. Nach eingehender Analyse der Rückmeldungen der Anwendereinrichtungen erfolgte eine Überarbeitung des PKMS-E mit folgenden zentralen Änderungen:

 

  • Pflegegründe wurden als Identifikationsmerkmale (IDM) für hochaufwändige Pflege von den Pflegemaßnahmen entkoppelt,
  • Vermischung von A und S-Leistungen wurde aufgelöst und S-Leistungen entfernt,
  • Schulungs- und Dokumentationsaufwand wurde verringert.

 

In einem umfangreichen Anwendertest wurde nun das angepasste Instrument in 44 Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet getestet. Die Testhäuser kamen aus allen Versorgungsebenen und vertreten knapp 25.000 stationäre Betten und 1,1 Millionen Behandlungsfälle in 2010.

 

Im Mittel nutzten die Testhäuser den PKMS-E 1.0 seit mehr als 9 Monaten und beurteilten somit mit reichlich Anwendererfahrung die überarbeitete Version des PKMS-E mit dem aktuell gültigen Instrument. Hinsichtlich der Anwenderfreundlichkeit bescheinigten knapp 75 % der Häuser im Umgang mit der Maßnahmenliste im PKMS-E 2.0 einen deutlich zeitsparenden Effekt im Vergleich zu der Vorgängerversion. Für die IDM (ehemals „Gründe“) lag die Einschätzung der Zeiteinsparung sogar bei über 80 %.

 

Trotz der Vereinfachung des Instrumentes führt der PKMS-E 2.0 in der Anwendung an knapp 10.000 Patienten zu einer trennscharfen Erfassung von hochaufwändigen Patienten. Eine Leistungsausweitung im Vergleich zum PKMS-E 1.0 konnte mit durchschnittlich 3,5 % erfasster Patientenfälle ebenfalls nicht festgestellt werden.

 

Allen an dem Anpassungsprozess beteiligten Einrichtungen sei an dieser Stelle gedankt. Sie haben ganz im Sinne des lernenden DRG-Systems mit den wichtigen Rückmeldungen aus der Praxis maßgeblich zu der Verbesserung des PKMS-E zum PKMS-E Version 2.0 beigetragen.

 

Das überarbeitete Instrument wurde durch den DPR zum 28. Februar 2011 fristgerecht in das Vorschlagsverfahren 2012 eingereicht. Der PKMS-E in der aktuellen Version behält zunächst weiterhin seine Gültigkeit. Über das Ergebnis des Vorschlagsverfahrens erfolgt eine zeitgerechte Information.

 

 


Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), 11.03.2011 (tB).

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