Positionspapier der Sektion Ethik der DIVI

Grenzen der Sinnhaftigkeit von Intensivmedizin

 

Düsseldorf (25. Juli 2016) – Intensivmedizin rettet Menschenleben. Entwicklungen v.a. im Bereich der technischen Verfahren und der Pharmakologie haben einen medizinischen Fortschritt ermöglicht, der eine Überlebensperspektive auch in solchen Situationen eröffnet, in denen früher das Sterben unaufhaltbar und derTod unvermeidlich waren. Aber die Möglichkeiten und Chancen, Leben zu erhalten und zu verlängern, sind nicht frei von Ambivalenz und tragischen Konsequenzen.

 

Das ist v.a. dann der Fall, wenn der Tod trotz intensivmedizinischer Bemühungen nicht abgewendet oder wenn das Überleben nur um den Preis einer dauerhaften schweren Einschränkung der Lebensqualität sichergestellt werden kann. Deshalb stellt sich angesichts einer schlechten Prognose häufig die Frage nach der Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit der weiteren Intensivbehandlung.

 

Wo sollen die Grenzen innerhalb des medizinisch Machbaren gezogen werden? Welche Perspektiven und welchen Sinn sehen die an der Behandlung Beteiligten und die von ihr Betroffenen? Die Sektion Ethik der „Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin“ (DIVI) hat dieses Positionspapier als Orientierungshilfe für Menschen erarbeitet, die in der Intensivmedizin und Intensivpflege arbeiten.

 

Die Sektion Ethik möchte damit einen Beitrag leisten für einen qualifizierten multiprofessionellen Austausch über die Sinnhaftigkeit vonTherapien und Behandlungsgrenzen auf der Intensivstation.

 

Das Positionspapier soll helfen, Einschätzungen und Hoffnungen im Einzelfall anhand konkreter Kriterien zu prüfen und zu diskutieren. In diesem Sinne verdeutlicht es die Verantwortung des Behandlungsteams.

 

Der v.a. im angloamerikanischen Bereich genutzte Begriff „futility“ wird hier nicht verwendet. Der Begriff ist unzureichend definiert und wird häufig auf eine ökonomische Kosten-Nutzen-Bewertung reduziert. Im Rahmen einer Behandlung muss der Sinn von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen ohne Beachtung der ökonomischen Auswirkungen geklärt werden. Dazu liefert dieses Positionspapier Entscheidungshilfen.

 

Nur die als sinnvoll erachteten Behandlungskonzepte dürfen weiter verfolgt werden. Nach der Feststellung der Sinnhaftigkeit ist im konkreten Entscheidungsprozess auch das gesetzlich vorgegebene Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Die gesundheitsökonomischen Rahmenbedingungen werden hingegen in einem gesellschaftspolitischen Prozess festgelegt, der nicht mit der Klärung der individuellen Sinnhaftigkeit vermischt werden darf. Auch betriebswirtschaftliche Überlegungen dürfen auf die Klärung der Sinnhaftigkeit im Einzelfall keinen Einfluss nehmen.

 

 

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Quelle: DIVI, 25.07.2016 (tB).

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