Hilfe für Beschäftigte im Gesundheitswesen mit anhaltenden Beschwerden nach überstandener COVID-19-Erkrankung

Post-Covid-Check: Bergmannsheil und BGW starten interdisziplinäres Versorgungsangebot

 

Hamburg (27. Januar 2021) — COVID-19 überstanden und trotzdem nicht gesund: So geht es derzeit vielen Menschen, die die durch das Corona-Virus ausgelöste Erkrankung durchlitten haben. Allein bei Beschäftigten in ihrem Zuständigkeitsbereich registriert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bundesweit bereits rund 17.000 anerkannte Fälle. Darunter befinden sich auch versicherte Personen, die noch Wochen nach der Infektion und Heilung über anhaltende Symptome klagen. Dazu zählen beispielsweise Atemprobleme, Funktionsstörungen des Nerven- oder Herz-Kreislauf-Systems oder auch psychische Probleme. Deshalb hat das BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gemeinsam mit der BGW den Post-Covid-Check entwickelt, um Betroffenen mit berufsbedingter Erkrankung wirksame Hilfe anbieten zu können. Das Besondere daran ist die Einbindung aller relevanten Fachbereiche einschließlich des Reha-Managements der BGW: Sie stellen gemeinsam eine umfassende Beurteilung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation der Patientinnen und Patienten sicher.


Spezialisten für Lunge, Nerven, Herz und Psyche beteiligt

„Wir wissen derzeit noch sehr wenig über die Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung“, sagt Prof. Dr. Martin Tegenthoff, Direktor der Neurologischen Klinik am Bergmannsheil. „Die Symptome, über die betroffene Menschen klagen, sind jedoch so vielfältig und dabei häufig unspezifisch, dass wir sie aus verschiedenen Perspektiven beleuchten müssen. Deshalb binden wir – je nach Fallsituation –Fachleute für Pneumologie, Neurologie, Kardiologie, Psychologie und Rehabilitation in unser Behandlungskonzept mit ein.“ Ob Pflegekraft, ärztliches oder therapeutisches Fachpersonal: Beschäftigte im Gesundheitswesen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten eine SARS-CoV-2-Infektion erlitten haben und dadurch erkrankt sind, kommen für einen Post-Covid-Check infrage, wenn sie auch nach überstandener Krankheit an anhaltenden Beschwerden leiden. „Damit wollen wir unseren versicherten Personen ein Instrument anbieten, das einerseits ihre individuellen Problemlagen sehr genau erfasst und andererseits die Basis für ein maßgeschneidertes Therapie- und Rehabilitationskonzept liefert“, erklärt Markus Taddicken, Geschäftsführer der Bezirksverwaltung Bochum der BGW. „So wollen wir denjenigen Menschen helfen, die im Kampf gegen die Corona-Pandemie in der ersten Frontlinie stehen und sie wirksam auf dem Weg zurück in ihren Alltag und Beruf unterstützen.“ Angesichts der Entwicklung der Coronapandemie in Deutschland hat die BGW ein Positionspapier zu SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege herausgegeben, das sich der wirksamen Prävention und Rehabilitation von berufsbedingten COVID-19-Erkrankungen widmet (www.bgw-online.de/corona-position).


Neue Sprechstunde etabliert

Die Neurologische Klinik richtet ebenso wie die Abteilung für Pneumologie am Bergmannsheil eigens für den Post-Covid-Check eine neue Sprechstunde ein (immer mittwochs, nach Vereinbarung). Die Zuweisung erfolgt durch Mitarbeitende oder das Reha-Management der Berufsgenossenschaft. Wer als versicherte Person der BGW und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen betroffen ist und sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit mit dem Corona-Virus infiziert hat, kann mit der Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe der BGW, Bezirksverwaltung Bochum, unter der Rufnummer 040 20207-3180 Kontakt aufnehmen. In den geeigneten Fällen ist nach der ambulanten Untersuchung – je nach Fallsituation – ein anschließender stationärer Aufenthalt mit weitergehender Diagnostik möglich. Neben der interdisziplinären medizinischen und pflegerischen Versorgung können auch eine ergänzende Physio- und Ergotherapie, eine neuropsychologische Diagnostik oder eine Logopädie integriert werden. Neben Beschäftigten im Gesundheitswesen zielt das Angebot auch auf in der Wohlfahrtspflege tätige Personen ab, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit infizieren und eine durch COVID-19 hervorgerufene Berufskrankheit erleiden (zum Beispiel Erziehende im Kindergarten).


Interdisziplinäre Fallkonferenzen zwischen Bochum und Bad Reichenhall

„Ergänzend zu der Zusammenarbeit mit der BGW werden wir künftig bei der Behandlung von Post-Covid-Fällen mit unserer Schwesterklinik in Bad Reichenhall, die inzwischen über Erfahrungen in der spezialisierten Rehabilitation von Post-Covid-Patienten verfügt, zusammenarbeiten“, so Prof. Tegenthoff. „Gemeinsam werden wir eine regelmäßige interdisziplinäre Fallkonferenz durchführen, damit wir schwierige Fälle mit gebündelter Kompetenz beurteilen und geeignete Behandlungskonzepte umsetzen können.“


Über das Universitätsklinikum Bergmannsheil

Das BG Universitätsklinikum Bergmannsheil zählt zu den größten Akutkliniken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als erste Unfallklinik der Welt zur Versorgung verunglückter Bergleute begründet, vereint das Bergmannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund  2.200 Mitarbeiter stellen die qualifizierte Versorgung von rund 84.000 Patienten pro Jahr sicher.

Das BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gehört zur Unternehmensgruppe der BG Kliniken. Die BG Kliniken sind spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten und zwei Ambulanzen versorgen über 14.000 Beschäftigte mehr als 560.000 Fälle pro Jahr. Träger der BG Kliniken sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Weitere Informationen: www.bergmannsheil.de, www.bg-kliniken.de

 

Über die BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über 8,5 Millionen Versicherte in mehr als 645.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

 

  • Weitere Informationen sowie das Positionspapier der BGW zu SARS-CoV-2-Infektionen und COVID-19-Erkrankungen in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind auf der Website www.bgw-online.de erhältlich.

 

 

Abb. oben: Psychologin Yasothani Puwanesarasa, Mitarbeiterin der Neurologischen Klinik im Bergmannsheil, prüft mit neuropsychologischen Verfahren die Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit von Betroffenen. (Foto: Robin Jopp/Bergmannsheil)

 

 


Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 27.01.2021 (tB).

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