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Hygiene-Tipp der DGKH, Januar 2009
Präoperative Haarentfernung
Berlin (2. Januar 2009) – Trotz einiger Studien zu diesem Thema liegt keine strenge Evidenz für oder gegen die präoperative Haarentfernung vor. Dies liegt zum Teil daran, dass jeder Patient, jeder Eingriff und jede Situation oft einmalig ist. Der Chirurg muss daher die Entscheidung allein von der operations-technischen Notwendigkeit abhängig machen. Folgende Gründe können die Indikation bestimmen: übersichtliche Inzisionsstelle bei stark behaarten Patienten oder anatomischen Lokalisationen, Vermeidung der Kontamination des Operationssitus durch lange Haare, bessere Anhaftung steriler selbstklebender OP-Abdecktücher, Erleichterung der postoperativen Wundversorgung mit Wundauflagen.
Wird die Entscheidung zur Haarentfernung getroffen, sind Technik und Zeitpunkt von Einfluss auf die Entstehung postoperativer Wundinfektionen.
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Wird die Haarentfernung unmittelbar vor dem Eingriff vorgenommen, ist das Infektionsrisiko am niedrigsten
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Anstelle von Rasur (trocken oder nass) ist elektrisches Clipping wegen der geringeren Hautbelastung zu bevorzugen.
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Ursache sind die durch Rasur verursachten mikroskopisch kleinen Hautläsionen, die als Fokus für eine bakterielle Streuung dienen
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Die im Vergleich zur Rasur höheren Kosten für das Clipping werden durch die geringere Rate postoperativer Wundinfektionen kompensiert
Im Unterschied dazu ist die Evidenz für Enthaarungscreme anstelle Rasur geringer als zusätzliche Einschränkungen sind für die Depilation das Risiko für Hautunverträglichkeiten und der Zeitbedarf zur Durchführung zu berücksichtigen. Hautunverträglichkeiten treten vor allem auf, wenn die Einwirkzeit der Creme 10 min überschreitet.
Quelle: Presseinformation der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) vom 02.01.2009 (tB).