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Praxismodule für die Beratung Schwangerer zum Alkoholverzicht:

Eine alkoholfreie Schwangerschaft – dem Kind zuliebe

 

Berlin/Köln (7. September 2015) – Für viele Betroffene sind bereits Alltäglichkeiten eine große Herausforderung: Anziehen und Zähneputzen müssen jeden Tag aufs Neue gelernt werden. Oder es fehlt das angemessene Maß für Nähe und Distanz zu den Mitmenschen. Dies sind nur zwei Beispiele aus dem Leben der Kinder mit dem Vollbild einer fetalen alkoholbedingten Störung (FAS). Aber selbst die weniger auffälligen fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen dazu, dass Betroffene unter vielfältigen körperlichen, kognitiven und sozialen Einschränkungen leiden. Sie sind meist ein Leben lang auf Hilfe angewiesen. In Deutschland werden schätzungsweise mindestens 2.000 Kinder pro Jahr mit fetalem Alkoholsyndrom geboren, mindestens 10.000 Kinder weisen fetale Alkoholspektrum-Störungen auf.


Marlene Mortler: „Für die Betroffenen und ihre Familien sind diese Störungen eine große Belastung. Diese ist komplett vermeidbar, wenn während der Schwangerschaft auf Alkohol verzichtet wird. Daher setzen die Angebote der Bundesregierung an zwei Stellen an: umfassende Unterstützung für die Betroffenen und ihre Familien und Vermeidung von fetalen Alkoholspektrum-Störungen durch Aufklärung.“

 

Umfassende Informationen und sensible Gesprächsangebote für Schwangere und ihre Partner zum Thema Alkoholverzicht in der Schwangerschaft sind notwendig. „Studien zeigen, dass mehr als ein Viertel der Schwangeren zumindest gelegentlich Alkohol trinkt“, beschreibt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Problemlage. „Wir gehen davon aus, dass oft Unwissenheit und Unkenntnis der schwerwiegenden Folgen zu diesem Verhalten führt. Es gilt, ein Bewusstsein für die Risiken von Alkoholkonsum, auch während der Schwangerschaft, zu schaffen.“

 

Deshalb hat die BZgA mit Unterstützung des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V., der Gesellschaft für psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. und des Deutschen Hebammenverbandes Praxismodule für die Schwangerenvorsorge entwickelt, um das Thema „alkoholfreie Schwangerschaft“ dauerhaft in der Beratung Schwangerer verankern zu können.


Denn Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung bieten einen vertraulichen Rahmen, in dem das sensible Thema „Alkoholkonsum während der Schwangerschaft“ angesprochen werden kann. Gynäkologinnen, Gynäkologen und Hebammen begleiten Schwangere und ihre Partner über eine lange Zeit und sind als Expertinnen und Experten für alle Themen rund um Schwangerschaft und Geburt primäre und vertraute Ansprechpartner.

 

Die neuen Praxismodule „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ bieten gynäkologischen Fachkräften und Hebammen neben konkreten Hilfestellungen für die Beratungssituation auch umfangreiche Hintergrundinformationen zu den medizinischen Grundlagen der alkoholbedingten fetalen Störungen. Der modular aufgebaute Leitfaden unterstützt dabei, genau die Antworten auf Fragen zu finden, die für die jeweilige Beratungssituation aktuell sind.

Praxisbeispiele und Gesprächsanregungen, wie beispielsweise das Thema Alkoholkonsum erstmalig während einer Sprechstunde offen und ohne Stigmatisierung angesprochen werden kann, sorgen dafür, dass die Informationen direkt in das eigene berufliche Handeln integriert werden können. So kann Alkoholverzicht zu einem festen Thema in der Schwangerenvorsorge werden, um die Zahl der Babys mit fetalen Alkoholspektrum-Störungen zu reduzieren.

 

 

 

 

  • Die BZgA-Materialien für Schwangere bzw. Tätige in der Schwangerenvorsorge:

 

      • Für Multiplikatoren: „Bewusst verzichten: Alkoholfrei in der Schwangerschaft“ Praxismodule für die Beratung Schwangerer, Best.-Nr. 320 400 00
      • Flyer: „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“,Best-Nr. 320 410 01
      • „Andere Umstände – neue Verantwortung“ Informationen und Tipps zum Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit, Best.-Nr. 320 410 00
      • Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für Schwangere, Best.-Nr. 320 410 02

 

Bestellung über: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln, Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien/alkoholpraevention, Fax: 0221/8992257, E-Mail: order@bzga.de

 

 

 


Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 07.09.2015 (tB).

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