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Preisverhandlungen abgeschlossen
Einigung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen zu XELEVIA® / VELMETIA®
Berlin (6. März 2014) – Der GKV-Spitzenverband und die BERLIN-CHEMIE AG haben sich im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) fristgerecht auf einen Erstattungsbetrag für den DPP-4-Hemmer XELEVIA (Sitagliptin) sowie die Fixkombination VELMETIA (Sitagliptin/Metformin) zur Behandlung von Typ-2-Diabetes geeinigt. Der vereinbarte Preis gilt ab 1. April 2014.
„XELEVIA und VELMETIA haben einen festen Stellenwert in der Behandlung des Typ-2-Diabetes“, sagt Dr. Reinhard Uppenkamp, Vorstandsvorsitzender der BERLIN-CHEMIE AG. „Sowohl das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) haben beiden Arzneimitteln einen Zusatznutzen bescheinigt.1
Grundlage dafür war die umfangreiche und wissenschaftlich fundierte Studienlage zu Sitagliptin sowie der Fixkombination Sitagliptin/Metformin. Mit dem GKV-Spitzenverband wurde eine Vereinbarung getroffen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Patienten mit Typ-2-Diabetes und Ärzten steht damit eine Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung, die ihreWirksamkeit und ihren Zusatznutzen demonstriert hat – zu einem wirtschaftlichen Preis für alle zugelassenen Anwendungsgebiete.“
1 IQWiG-Empfehlung:
Sitagliptin plus Metformin [Sulfonylharnstoff (Glibenclamid, Glimepirid) plus Metformin]: Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt, Sitagliptin plus Metformin (Glipizid plus Metformin): Therapieziel normnahe Blutzuckereinstellung ➔ Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen bei Männern und Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen (Ausmaß nicht quantifizierbar, höchstens beträchtlich) bei Frauen, anderes Therapieziel: Zusatznutzen nicht belegt; Monotherapie mit Sitagliptin, Sitagliptin plus Sulfonylharnstoff, Sitagliptin plus Metformin plus Sulfonylharnstoff und Sitagliptin plus Insulin (mit oder ohne Metformin): Zusatznutzen nicht belegt; Sitagliptin/Metformin, Sitagliptin/Metformin plus Sulfonylharnstoff und Sitagliptin/Metformin plus Insulin: Zusatznutzen nicht belegt; Saxagliptin, Saxagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt; Vildagliptin, Vildagliptin / Metformin: Zusatznutzen nicht belegt
G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss):
Sitagliptin:
-
Monotherapie mit Sitagliptin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
-
Sitagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Fixkombination Sitagliptin plus Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Saxagliptin: – Saxagliptin plus Metformin: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 01.10.2015)
Fixkombination Saxagliptin plus Metformin: – Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen (Befristung bis 02.05.2015)
Vildagliptin: – Zusatznutzen nicht belegt
Fixkombination Vildagliptin plus Metformin: – Zusatznutzen nicht belegt
Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte dem IQWiG-Bericht, dem G-BA-Beschluss bzw. den Tragenden Gründen zum Beschluss unter www.g-ba.de
Quelle: Berlin-Chemie, 06.03.2014 (tB) Thomas Backe . Signum[pr . www.signumpr.de