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Problematischer Medikamentenverzicht
Trotz Rheuma gut durch den Ramadan
Bonn (4. Juli 2013) – Wenn am 9. Juli der Fastenmonat Ramadan beginnt, verzichten viele gläubige Muslime zwischen Sonnenauf- und untergang nicht nur auf Speisen und Getränke, sondern unter Umständen auch auf ihre Medikamente. Das kann gesundheitliche Folgen haben, warnt die Rheuma-Liga.
Knapp 17 Stunden ohne Essen und Trinken – das wird ab Dienstag, 9. Juli, für viele strenggläubige Muslime Alltag. Dann beginnt der Fastenmonat Ramadan, bei dem tagsüber gefastet wird. Auch Getränke und Rauchen sind tabu – und für manche strenggläubigen Muslime auch die Einnahme von Medikamenten.
Was schon für gesunde Menschen eine Herausforderung darstellt, kann bei chronisch Kranken gesundheitliche Probleme verschärfen, warnt die Rheuma-Liga. "Wer eine chronisch-entzündliche Gelenkerkrankung wie Rheuma hat und für die Zeit des Fastens die Medikamente eigenmächtig absetzt oder anders als verordnet nimmt, riskiert unnötige Schmerzen und im schlimmsten Falle eine Verschlechterung der Beschwerden", erläutert Professor Klaus Krüger, niedergelassener Rheumatologe in München und Sprecher der Kommission Pharmakotherapie der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie.
Wer unter einer entzündlichen Gelenkerkrankung leidet und normalerweise mehrmals täglich Schmerzmittel nimmt, wird tagsüber vermutlich häufiger Schmerzen haben, wenn er während des Ramadans auf seine Medikamente verzichtet. Anders verhält es sich mit der sogenannten Basistherapie mit Medikamenten, die das Immunsystem dämpfen und damit die chronische Entzündung eindämmen. "Bei der Basistherapie kann eine Medikamentenpause von vier Wochen einen schweren akuten Krankheitsschub auslösen, der sich erst nach der Pause bemerkbar macht", informiert Professor Krüger. "Unter Umständen dauert es sehr lange, bis man dieses Problem wieder unter Kontrolle hat." Bei den Basistherapien lässt sich der Einnahmezeitpunkt hingegen gut anpassen: Manche Medikamente nimmt man grundsätzlich eher abends, um die Nebenwirkungen zu minimieren. Bei den sogenannten Biologika kann man hingegen den Zeitpunkt der Injektion frei wählen und so an die Regeln des Fastenmonats anpassen. Bei den Schmerzmitteln können Betroffene unter Umständen auf ein Präparat mit einer lang anhaltenden Wirkung ausweichen. "Wer umsteigen oder seine Medikamenteneinnahme an den Fastenmonat anpassen möchte, sollte zuvor mit seinem behandelnden Arzt Rücksprache halten", rät Professor Krüger. Informationen und Rat gibt es auch im kostenlosen Medikamente-Forum der Rheuma-Liga vom 8. bis 15. Juli: www.rheuma-liga.de/forum
In der Bundesrepublik Deutschland bekennen sich etwa 3,5 Millionen Menschen zum Islam. Das Fasten im Monat Ramadan gehört zu den fünf Säulen ihrer Religion, also zu den Hauptpflichten eines Muslims.
Ob gläubige Muslime Medikamente während der Fastenzeit einnehmen dürfen, ist übrigens Auslegungssache: Einige Strömungen des Islam betrachten jegliche Substanzen außer Sauerstoff, die in den Körper gelangen, als ein Brechen der Fastenregeln. Andere Richtungen des Islam erkennen an, dass eine Medikamenteneinnahme darauf schließen lässt, dass die Person krank ist, und erlauben daher die Einnahme von Arzneien.
Über die Deutsche Rheuma-Liga
Die Deutsche Rheuma-Liga ist mit aktuell 270.000 Mitgliedern der größte deutsche Selbsthilfeverband im Gesundheitsbereich. Der Verband informiert und berät Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Die Rheuma-Liga bietet Menschen mit rheumatischen Erkrankungen Rat und praktische Hilfen, zum Beispiel Funktionstraining, unterstützt aber auch Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen. Die Rheuma-Liga finanziert ihre Arbeit vorrangig durch Mitgliedsbeiträge, Förderungen der Kranken- und Rentenversicherer, Projektmittel und Spenden.
Weitere Informationen
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Die Rheuma-Liga hat fremdsprachige Merkblätter zum Thema Rheuma erstellt, darunter auch Informationen in türkischer Sprache: https://www.rheuma-liga.de/mediencenter/publikationen/fremdsprachige-merkblaetter/
Quelle: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V., 04.07.2013 (hB).