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Diagnose Alzheimer-Demenz:
Ändert sich etwas für den Patienten? Das Recht auf frühe Diagnose und Therapie
Prof. Dr. med. Dipl.-Phys. Matthias W. Riepe
Mannheim (23. September 2010) – Die Alzheimer-Demenz (AD) ist eine voranschreitende neurodegenerative Erkrankung. Zu Beginn verläuft sie oft unbemerkt für Patienten und Angehörige. Ein zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftretendes Gewahrwerden einer Wesensänderung oder Änderung der geistigen Leistungsfähigkeit führt häufig zu Konflikten und stellt darüber hinaus für die Gesellschaft ein Sicherheitsrisiko (z. B. beim Autofahren) dar. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Zahl der von dieser Erkrankung betroffenen Patienten und deren Angehörigen in den nächsten Jahren zunehmen. Das heißt auch, dass die Gesellschaft sich unter der Häufung der Diagnose, Therapie und Versorgung der Erkrankten verändern wird.
Im Verlauf der Alzheimer-Demenz treten neben kognitiven Defiziten vor allem Verhaltensauffälligkeiten und herausforderndes Verhalten in den Vordergrund. Außerdem zeigen sich zunehmend Einschränkungen bei Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) und instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (iADL). Dies bedeutet für den Patienten einen erhöhten Betreuungsbedarf. Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, selbständig für sich zu sorgen, muss dies von Angehörigen oder in Institutionen (Pflegeheimen) geleistet werden. Eine antidementive medikamentöse Therapie für den Patienten hat dadurch auch einen therapeutischen Effekt auf den Angehörigen.
Einerseits kann der Eindruck entstehen, dass, obwohl nicht zur ärztlichen Kernaufgabe gehörend, zunehmend bei Ärzten angefragt wird, welche ökonomischen und gesellschaftlichen Folgen die eingesetzten Therapien zur Folge haben. Darüber hinaus hat es immer mehr den Anschein, dass das ärztliche Handeln durch gesundheitspolitische Maßregeln ohne hinreichende wissenschaftliche Begründung gelenkt werden soll.
Es ist daher für den Bereich der Alterserkrankungen für Ärzte zunehmend bedeutend darzustellen, wie aus medizinischer und neurobiologischer Sicht von der Entwicklung der Krankheitssymptome auf die Alltagsaktivität sowie soziale Interaktion geschlossen werden kann. Nur so kann die ärztliche Sicht auf das, was „Nutzen“ ist, erhalten bleiben und die gesundheitspolitische Umdeutung des Begriffes „Nutzen“ in einen meta-analytischen statistischen Begriff verhindert werden.
Autor
Prof. Dr. med. Dipl.-Phys. Matthias W. Riepe
Sektion Gerontopsychiatrie, Psychiatrie II Universität Ulm und Abteilung Gerontopsychiatrie Bezirkskrankenhaus Günzburg
Abbildung
Abb.: Schematische Darstellung der Behandlung von Demenzen mit Empfehlungsgraden (A,B,C) nach der S3-Leitlinie „Demenzen“ der Fachgesellschaften DGPPN und DGN, November 2009
Download
S3-Leitlinie „Demenzen“ (Kurzversion): S3Leitlinie Demenzen.pdf (559.20 KB)
Quelle: „Meet the expert“ der Firma Lundbeck – „Diagnose Alzheimer-Demenz: Ändert sich etwas für den Patienten? Das Recht auf frühe Diagnose und Therapie“ am 23.09.2010 in Mannheim (Hering Schuppener Healthcare) (tB).