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Die Rolle der Pharmakoökonomie in der Diabetologie
Von Prof. Dr. Oliver Schöffski, MPH, Nürnberg
Leipzig (20. Mai 2009) – Der Nachweis des Nutzens wird von vielen Akteuren im deutschen Gesundheitswesen als vorrangig angesehen, die Relevanz gesundheitsökonomischer Bewertungen hingegen als sekundär. Das IQWiG beispielsweise leitet daraus eine sequentielle Vorgehensweise ab: Zuerst muss der Nutzen einer Maßnahme belegt werden. Erst wenn ein Zusatznutzen im Vergleich zur besten verfügbaren Alternative als gegeben angesehen werden kann, kommt als zweite Stufe die Kosten-Nutzen-Bewertung in Betracht.
Aus gesundheitsökonomischer Sicht ist diese Vorgehensweise fatal, dieses soll an einem kleinen Beispiel erläutert werden. Stellen wir uns einfach einmal zwei Insuline (ein altes, ein neues) vor, die von der Nutzenbetrachtung her gesehen fast vollkommen identisch sind. Beide senken den Blutzucker um den gleichen Wert, es gibt die gleiche Rate von Hypoglykämien und so weiter. Bei dem alten Insulin bleibt aber das Gewicht der Patienten im Schnitt konstant, beim neuen erhöht es sich signifikant im Schnitt um 100 Gramm pro Jahr. Das neue Insulin ist damit in der Nutzenbewertung unterlegen und wird daher im Gesundheitswesen nicht eingesetzt, die Notwendigkeit einer Kosten‑Nutzenbewertung wird nicht mehr gesehen.
Wenn aber die Tagestherapiekosten mit dem neuen Insulin nur ein Zehntel des alten Insulins betragen, wäre es aus gesundheitsökonomischer Sicht durchaus eine überlegene Alternative. Durch die Inkaufnahme eines nur marginal geringeren Nutzens würde man viele Ressourcen freisetzen, die man an anderer Stelle des Gesundheitswesens sinnvoll einsetzen könnte. Bei einer sukzessiven Bewertung (erst Nutzen-Bewertung, dann Kosten-Nutzen-Bewertung) würde man diesen Effizienzgewinn niemals erzielen können.
Häufig wird behauptet, dass pharmakoökonomische Studien einen größeren Interpretationsspielraum zulassen als klinische Studien. Die randomisierte, doppelblinde, multizentrische klinische Studie (RCT) mit den höchsten qualitativen Anforderungen in der klinischen Forschung gilt gemeinhin als Standard zur Nutzenbewertung. In der Pharmakoökonomie hingegen gibt es einen solchen herausgehobenen Standard nicht. Hier determiniert vielmehr die Fragestellung die Auswahl der Analysemethodik. Verschiedene Evaluationsformen stehen deshalb gleichberechtigt nebeneinander.
In beiden Bereichen gibt es jedoch auch Raum für Optimierung. Bei der RCT z.B. bezüglich der Testung auf Überlegenheit oder Nicht-Unterlegenheit, der Wahl der Therapiealternative, der Indikation, der Studiendauer, der Einschlusskriterien und so weiter. Bei der pharmakoökonomischen Studie kann beispielsweise bezüglich der Art der Datenerhebung bzw. Modellierung oder ebenfalls bezüglich der Vergleichsprodukte optimiert werden.
Pharmakoökonomische Studien sind ebenso wie klinische Studien (RCTs) an strenge methodische Voraussetzungen gebunden. Für Deutschland fasst der „Hannoveraner Konsens" (1) die Empfehlungen der führenden Gesundheitsökonomen in einer Leitlinie zusammen. Auf internationaler Ebene gibt die Fachgesellschaft ISPOR (International Society for Pharmacoeconomics and Outcomes Research) entsprechende Richtlinien für die verschieden Evaluationsformen heraus (2). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein „Schönrechnen" der Ergebnisse nicht möglich ist.
Literatur
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Schulenburg JM et al. Deutsche Empfehlungen zur gesundheitsökonomischen Evaluation ‑ dritte und aktualisierte Fassung des Hannoveraner Konsenses. Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement 2007, 12, 285-290
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Ramsey S et al. Good Research Practices for Cost‑Effectiveness Analysis Alongside Clinical Trials. Value in Health 2005, 5, 521-533
Quelle: Pressekonferenz der Firma Sanofi-Aventis zum Thema “Wirtschaftliche Diabetestherapie – Neue Daten zu langwirksamen Insulinanaloga” am 20.05.2009 in Leipzig, anlässlich der 44. Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (Ogilvy Healthworld).