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Psychiatrie Plenar 2007:
Schizophrenietherapie zwischen den Stühlen?
Bonn (2. März 2007) – Im Mittelpunkt der von AstraZeneca initiierten Veranstaltung Psychiatrie Plenar steht in diesem Jahr das Thema „Leitlinien versus Hirtenbriefe“. Vor dem Hintergrund gesundheitspolitischer Reformen wird die adäquate Behandlung schizophrener Patienten immer schwieriger. Welche Möglichkeiten dem behandelnden Arzt im Spannungsfeld zwischen den Konsensusleitlinien der DGPPN und den Sparappellen der kassenärztlichen Vereinigungen zu Verfügung stehen, diskutierten renommierte Experten am 2. März 2007 in Bonn.
Die Schizophrenie gilt als eine der schwersten und kostenintensivsten psychiatrischen Erkrankungen. Während früher die meisten Schizophrenie-Patienten sehr lange Zeit ihres Lebens in psychiatrischen Kliniken verbringen mussten und unter schweren Nebenwirkungen litten, hat sich dies – nicht zuletzt durch die Entwicklung atypischer Neuroleptika – entscheidend geändert. Da innovative Atypika fünf- bis zwölfmal teurer sind als Typika, steht deren Verordnung seit geraumer Zeit im Zentrum der Debatte. Obgleich die Hospitalisierungsrate bei der Behandlung mit wirksamen, nebenwirkungsarmen Atypika gegenüber der Therapie mit Typika um bis zu 50% gesenkt werden kann, wird in Deutschland aus Kostengründen noch immer die Mehrheit aller Schizophrenie-Patienten mit klassischen Neuroleptika therapiert[1]. Ungeachtet der Nebenwirkungen wie extrapyramidale Symptome und Spätdyskinesien.
Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz hat der Gesetzgeber die finanzielle Verantwortung für die Überschreitung festgesetzter Arzneimittel-Budgets allein dem Vertragsarzt übergeben. Das Dilemma des behandelnden Facharztes: Die optimale Versorgung seiner Patienten bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung gegen Regressforderungen. Um die Mediziner aus dieser Rationierungs-Zwickmühle zu befreien, sind von den kassenärztlichen Vereinigungen klare inhaltliche Vorgaben bei der Verordnung gefragt. Viele Vertragsärzte fühlen sich von den sogenannten Hirtenbriefen ihrer KVen jedoch eher verunsichert. Durch die Sparpolitik befürchten viele Psychiater und Psychotherapeuten den Abbau der wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung, lange Wartezeiten, Minderversorgung mit erheblichen Qualitätseinbrüchen und eine Verschärfung der Rationierung in allen Bereichen.
Wie schizophrene Patienten nach dem aktuellen Stand der Forschung adäquat behandelt werden können, zeigen die praxisorientierten Leitlinien der DGPPN. Studien belegen, dass vor allem indirekte Kosten – wie Krankenhaus- und Wohnheimaufenthalte oder Rentenzahlungen – die Behandlung von Schizophrenie-Patienten verteuern. Medikamente machen nur etwa 5% der Gesamtkosten aus[2].
Laut Konsensuspapier der DGPPN gelten atypische Neuroleptika bereits in der Akutphase aufgrund ihrer schnellen Wirksamkeit, Effizienz und den geringen Nebenwirkungen als Medikamente erster Wahl. Darüber hinaus werden in dieser Phase aber bereits die Weichen für eine erfolgreiche Langzeittherapie gestellt. Positive Erfahrungen mit dem Präparat fördern die Compliance, festigen die therapeutischen Beziehungen, mindern langfristig das Rückfall- und Hospitalisierungsrisiko und senken die Suizidgefahr. Integrierte Behandlungs-konzepte mit verschiedensten therapeutischen Maßnahmen sind gemäß den Leitlinien ein weiteres Standbein der Erhaltungstherapie.
Die Verordnung atypischer Neuroleptika eingebettet in individuelle Behandlungspläne eröffnet dem Patienten also die Perspektive auf ein weitgehend symptomfreies, selbst bestimmtes Leben und schafft somit die Möglichkeit, die indirekten Kosten der Schizophrenie-Therapie, die laut dem Bundesgesundheitsministerium ca. 60 % Gesamtkosten ausmachen, zu reduzieren.
[1] Gutachten „Defizite in der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ für VFA – Verband Forschender
Arzneimittelhersteller e.V., 2004, S.90
[2] Schriftenreihe des Bundesgesundheitsministeriums, Leistungsprofile und Kosten einer gemeindeintegrierten psychiatrischen Versorgung, G. Schleuning, M. Weschehold, et a.l.., 2002, S. 14