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Wund(er)heilung mit Amnion – DGFG erhält deutschen Wundpreis 2021
Ausschreibung DGNI-Pflege- und Therapiepreis 2022
Ausschreibung: Otsuka Team Award Psychiatry+ 2021
BGW-Gesundheitspreis 2022: Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht!
Aktionsbündnis Patientensicherheit vergibt Deutschen Preis für Patientensicherheit 2021 an herausragende…
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20.-22.01.2022 online: ANIM: NeuroIntensivmediziner diskutieren neue Erkenntnisse zu COVID-19
8.-10. September 2021: Weimar Sepsis Update 2021 – Beyond the…
13.09. – 18.09.2021: Viszeralmedizin 2021
24.06. – 26.06.2021: 27. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie
17.06. – 19.06.2021: 47. Jahrestagung der Gesellschaft für Neonatologie und…
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"Gerätepass" von BDA und DGAI zur persönlichen Dokumentation Ihrer Geräteeinweisungen
Nürnberg (12. April 2012) – Dieser "Gerätepass" wird Ihnen von DGAI und BDA zur persönlichen Dokumentation von Geräteeinweisungen angeboten. Die Verbände empfehlen allen in der Akutmedizin tätigen Personen, die die betreffenden Geräte anwenden, diesen oder einen ähnlichen Gerätepass zu führen.
Eine Verpflichtung zum Führen eines solchen Gerätepasses durch den Anwender besteht nicht. Allerdings legt die zunehmende Mobilität der Anwender mit Tätigkeit bei verschiedenen Betreibern seine Verwendung aus Praktikabilitätsgründen nahe. So kann der Anwender bei Wechsel des Arbeitgebers bereits absolvierte Geräteeinweisungen leicht nachweisen, der neue Arbeitgeber dies leicht prüfen.
Verpflichtend ist dagegen die Dokumentation erfolgter Geräteeinweisungen im so genannten "Medizinproduktebuch", das vom Betreiber entsprechender Geräte zu führen ist. Die Einweisung kann auch nicht "von Kollege zu Kollege" erfolgen, sondern nur durch speziell geschulte Personen, die entweder durch den Hersteller selbst oder durch den Betreiber gestellt werden.
Die wichtigsten Pflichten des Anwenders sind:
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Anwendung nur nach Einweisung. Die Einweisung ist im "Medizinproduktebuch" zu dokumentieren.
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Defekte bzw. mangelhafte Geräte und Geräte mit abgelaufenen Prüfmarken dürfen nicht eingesetzt werden.
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Gerät vor dem Anschließen am Patienten laut Herstellerangaben checken (Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme).
Bestellformular Gerätepass (PDF): http://www.dgai.de/downloads/17Bestellformular_Geraetepass.pdf
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin, 12.04.2012 (tB).