PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
"Gerätepass" von BDA und DGAI zur persönlichen Dokumentation Ihrer Geräteeinweisungen
Nürnberg (12. April 2012) – Dieser "Gerätepass" wird Ihnen von DGAI und BDA zur persönlichen Dokumentation von Geräteeinweisungen angeboten. Die Verbände empfehlen allen in der Akutmedizin tätigen Personen, die die betreffenden Geräte anwenden, diesen oder einen ähnlichen Gerätepass zu führen.
Eine Verpflichtung zum Führen eines solchen Gerätepasses durch den Anwender besteht nicht. Allerdings legt die zunehmende Mobilität der Anwender mit Tätigkeit bei verschiedenen Betreibern seine Verwendung aus Praktikabilitätsgründen nahe. So kann der Anwender bei Wechsel des Arbeitgebers bereits absolvierte Geräteeinweisungen leicht nachweisen, der neue Arbeitgeber dies leicht prüfen.
Verpflichtend ist dagegen die Dokumentation erfolgter Geräteeinweisungen im so genannten "Medizinproduktebuch", das vom Betreiber entsprechender Geräte zu führen ist. Die Einweisung kann auch nicht "von Kollege zu Kollege" erfolgen, sondern nur durch speziell geschulte Personen, die entweder durch den Hersteller selbst oder durch den Betreiber gestellt werden.
Die wichtigsten Pflichten des Anwenders sind:
-
Anwendung nur nach Einweisung. Die Einweisung ist im "Medizinproduktebuch" zu dokumentieren.
-
Defekte bzw. mangelhafte Geräte und Geräte mit abgelaufenen Prüfmarken dürfen nicht eingesetzt werden.
-
Gerät vor dem Anschließen am Patienten laut Herstellerangaben checken (Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme).
Bestellformular Gerätepass (PDF): http://www.dgai.de/downloads/17Bestellformular_Geraetepass.pdf
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin, 12.04.2012 (tB).