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Qualität wird transparent
Berlin (14. November 2008) – Ab dem 1. Januar 2009 können die Qualitätsberichte der Pflegeeinrichtungen sowohl im Internet als auch in jeder Pflegeeinrichtung veröffentlicht werden. Über die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe durch die Pflegereform wurde am Dienstag eine Einigung für den Bereich der Pflegeheime erzielt. Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, begrüßt diese Übereinkunft:
"Pflegebedürftige und Angehörige können sich über die Qualität der Pflegeheime informieren. Wer wissen will, welchen Qualitätsstandard eine Pflegeeinrichtung erfüllt, kann sich vor Ort und über das Internet informieren. Die Bewertung in vertrauten Schulnoten erleichtert dabei die Orientierung. Jetzt besteht außerdem Klarheit über die Kriterien und die Bewertungssystematik. Alle Einrichtungen wissen, welche Kriterien die Grundlage der Bewertung sind. Künftig wird vorrangig die Ergebnisqualität beurteilt", so der bpa-Präsident.
Künftig werden etwa 10 % aller Pflegebedürftigen aus den unterschiedlichen Pflegestufen – erstmalig auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe – in die Prüfung einbezogen. Die Prüftätigkeit wird sich damit nicht ausschließlich auf besondere Risiken beziehen, sondern einen Querschnitt aller Bewohner darstellen. Damit dürfte auch sichergestellt sein, dass künftig eine verzerrte öffentliche Darstellung der Versorgungsqualität vermieden wird.
Vereinbart wurden für den stationären Bereich 82 Kriterien in fünf Bereichen, die künftig mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet werden können. Diese fünf Bereiche sind:
-
Pflege und medizinische Versorgung
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Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen
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gerontopsychiatrisch veränderten BewohnernSoziale Betreuung und Alltagsgestaltung
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Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
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Befragung der Bewohner
Hierdurch muss und wird sich auch die Prüftätigkeit des MDK verändern. Ergebnisqualität wird das Erscheinungsbild der Pflege bestimmen. Die 82 Kriterien sind so ausgewählt, dass sie möglichst verständlich sind, die zentralen Anforderungen berücksichtigen und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen die gezielte Wahl einer Pflegeeinrichtung ermöglichen können.
Für die ambulante Pflege wird ein vergleichbares System eingeführt. Der Schwerpunkt wird hier ebenfalls auf der Ergebnisqualität liegen. Der bpa geht davon aus, dass noch in diesem Jahr eine gemeinsame Vereinbarung der Kriterien auch für den ambulanten Bereich erreicht wird und die Umsetzung ab 2009 erfolgt. In den nächsten Wochen wird z.B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.
Quelle: Pressemitteiung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 14.11.2008.