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Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Datensatzbeschreibung für das Berichtsjahr 2015 angepasst
Berlin (21. April 2016) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine überarbeitete Datensatzbeschreibung für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser beschlossen. Die aktualisierten Servicedateien zum Berichtsjahr 2015 werden ebenfalls in Kürze auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.
Mit der Anpassung der Datensatzbeschreibung vollzieht der G-BA die umfangreichen Änderungen zu Inhalt und Umfang der strukturierten Qualitätsberichte nach, die er im März 2016 mit Änderung der Anlage 1 der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) beschlossen hatte.
Die Datensatzbeschreibung dient den Softwareherstellern für die Erstellung der Erhebungssoftware für die jährlich zu erstellenden strukturierten Qualitätsberichte.
Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Die Folgen nicht ordnungsgemäßer Lieferung sind in § 8 der Regelungen zum Qualitätsbericht geregelt.
Quelle: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), 21.04.2016 (tB).