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Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Neufassung der Datensatzbeschreibung
Berlin (18. Juli 2013) – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Neufassung der Datensatzbeschreibung für den Qualitätsbericht der Krankenhäuser beschlossen. Die Regelung tritt nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext wird in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
Der G-BA hatte im Mai neue Regelungen für die Qualitätsberichte ab dem Jahr 2012 beschlossen, die unter anderem die Verkürzung des Rhythmus der Berichterstattung von zwei Jahren auf ein Jahr, die Einbeziehung aller Standorte eines Krankenhauses, zusätzliche Informationspflichten zum Thema Hygiene und Vereinfachungen zum vorgeschriebenen Dateiformat vorsehen. Die entsprechende Anpassung der Datensatzbeschreibung für die maschinenverwertbare XML-Version der Berichte stand noch aus und wurde mit dem heutigen Beschluss umgesetzt.
Neben der Neufassung des Anhangs 1 zu Anlage 1 der Regelungen wurden auch die aktualisierten Servicedateien für die Berichtersteller zur Veröffentlichung auf der Webseite des G-BA freigegeben. Eine Anleitung zur Datenaggregation im standortübergreifenden Gesamtbericht soll ebenfalls in Kürze veröffentlicht werden. Für das gesamte Übermittlungsverfahren der Daten ab dem Qualitätsbericht über das Jahr 2013 gilt eine geänderte Abgabefrist bis zum 15. Dezember des Erstellungsjahres. Abweichend davon muss der anstehende Bericht 2012 bis zum 15. Februar 2014 übermittelt werden.
Der G-BA beschließt im Auftrag des Gesetzgebers Vorgaben zu Inhalt, Umfang und Datenformat des Qualitätsberichts. Im Oktober 2012 hatte der G-BA eine Referenzdatenbank freigeschaltet, in der die einzelnen XML-Berichte vollständig lesbar sind. Für weiterführende Informationen stehen ein Flyer und eine Lesehilfe zur Verfügung.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), 18.07.2013 (tb).