Rabattverträge im rechtsfreien Raum – Pharmaindustrie fordert Einschreiten des Gesetzgebers

BPI: Rechtsunsicherheit endlich beseitigen!

 

Berlin (5. Mai 2008) – Als „unzumutbaren Zustand“ bezeichnete Dr. Bernd Wegener, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die aktuelle Situation um die Rabattverträge der gesetzlichen Krankenkassen mit Pharmaunternehmen. „Was hier abläuft, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber schließen in einem quasi rechtsfreien Raum Rabattverträge ohne internationale und nationale Wettbewerbs- und Vergaberegeln zu beachten. Und der Gesetzgeber, der dafür verantwortlich ist, schweigt ganz bewusst. Kleine und mittlere Unternehmen gehen in Konkurs, weil sie de facto aus dem Markt gedrängt werden. Der Gesetzgeber versagt in seiner rechtstaatlichen Pflicht, konsistente Wettbewerbsregeln vorzugeben und durchzusetzen“, sagte Wegener.

 

Auch die Bayerische Staatsministerin Christa Stewens forderte in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, Bundeswirtschaftsministerium und an den Bundesminister für besondere Aufgaben eine Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit. Stewens hält die Anwendung des Wettbewerbs-, Kartell- und Vergaberechts in Bezug auf die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen für dringend erforderlich, um „die für den Wirtschaftsstandort Deutschland schädigenden Missstände“ zu beseitigen.

Diese Position vertritt der BPI seit langem. Insbesondere so genannte „Portfolioverträge“, bei denen die Ersatzkassen mit Pharmaunternehmen Rabattverträge über deren Gesamtsortimente abschließen, seien „Closed-Shop-Verträge“ und damit rechtswidrig. Rechtswidrig seien auch Klauseln in den Portfolioverträgen mit denen neue Generikapräparate zu abgelaufenen Patentwirkstoffen automatisch Bestandteil dieser Verträge werden. Weder wurde bei diesen Verträgen eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt noch das in anderen Branchen gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten. Mehrere deutsche Gerichte haben dies in ihren Entscheidungen moniert. „Trotzdem existieren Rabattverträge weiter und neue werden geschlossen, obwohl bereits eindeutige gerichtliche Entscheidungen vorliegen. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und die Aufsichtsbehörden konsequent einschreiten“, forderte Wegener.

In dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen einer möglichen Verletzung des EU-Vergaberechts beim Abschluss von Rabattverträgen hat die Bundesregierung um Aufschub gebeten. Wegener: „Damit verzögert die Regierung eine proaktive Lösung und treibt kleine und mittlere Pharmaunternehmen in den Ruin.“


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) vom 05.05.2008.

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