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Rahmenvereinbarung nimmt Rationierung billigend in Kauf
Berlin (3. November 2009) – Mit den Höchstquoten zur Verordnung bestimmter Arzneimittel, die in der Arzneimittelrahmenvereinbarung beschlossen worden sind, haben KBV und GKV-Spitzenverband ein klares Zeichen zur Versorgungsverschlechterung gesetzt. Zudem hat die KBV der Therapiefreiheit des Arztes eine Absage erteilt. "Es ist verwunderlich, dass sich die ärztliche Standesorganisation von der Therapiefreiheit verabschiedet. Dies ist nicht im Sinne des behandelnden Arztes, der weiterhin an die Situation seiner Patienten angepasste Therapien verordnen will. Durch die vereinbarten Höchstquoten wird eine klare Rationierung durchgeführt, gegen alle bisher öffentlich gemachten Beteuerungen" erklärte Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschaftsführerin des BPI.
Bis dato wurde in der Rahmenvereinbarung die Ausgabenentwicklung für das Folgejahr beschlossen. Instrumente wurden regional und nach Fachgruppen spezifisch entwickelt. Nun sind erstmals Höchstquoten für die Verordnungen von bestimmten Arzneimitteln in der bundesweiten Empfehlung benannt worden. Wer sich an diese Quoten hält, entgeht einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Doch mit dieser Vereinbarung werden bewusst Verordnungseinschränkungen in Kauf genommen.
Besonders augenfällig ist das Problem bei den sogenannten Opioiden (Schmerzmittel). Hier wird eine Höchstquote für die transdermale Darreichungsform (Pflaster) festgelegt. "Auf die individuelle Situation des Arztes und seiner Patienten sind solche Quoten aber nicht anpassbar. Hier wird beispielsweise bei der Schmerztherapie eine klare Rationierung eingeführt. Es ist geradezu zynisch, die Verordnung der Pflaster auf maximal 50 Prozent zu beschränken. Hier geht es um Willkür und nicht um Bedarf. Wir fordern die KVen auf, diese Rahmenvereinbarung nicht umzusetzen. Der Gesetzgeber sollte sich die Rahmenvereinbarung genau anschauen, ob hier die Selbstverwaltung nicht weit über den gesetzlichen Auftrag hinaus gegangen ist" so Sickmüller.
Hinzu kommt, dass die Höchstquoten zu erheblichen – sachlich nicht begründbaren – Wettbewerbsverzerrungen im Arzneimittelmarkt führen werden. Dies ist keine interne Angelegenheit der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und hätte im Vorfeld mit den betroffenen pharmazeutischen Unternehmen bzw. den Verbänden der Pharmaindustrie diskutiert werden müssen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie vom 03.11.2009.