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Ramadan
Religiöses Fasten erfordert besonderen Gesundheitsschutz
Betriebsärzte bieten Beratung zu gesundheitlichen Risiken – Gefahren im Hochsommer groß
Karlsruhe (29. Juli 2011) – Am Montag, 1. August, beginnt für Muslime in Deutschland der neunte Monat des islamischen Mondkalenders – der Fastenmonat Ramadan. Dann ist die erhöhte Aufmerksamkeit von Arbeitsmedizinern gefordert, denn den Gläubigen ist bis zum 29. August von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt, jegliche Arten von Speisen oder Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. In der Sommerzeit sind das oft bis zu 15 Stunden am Tag. „Vor allem der Verzicht auf Flüssigkeiten hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden und den Gesundheitsschutz – speziell bei schwerer körperlicher Arbeit im Hochsommer. Die Folgen sind Konzentrationsstörungen und Dehydrierung. Daher ist zu überlegen, ob die Unternehmen jetzt durch Gespräche der Betriebs- und Werksärzte mit ihren muslimischen Mitarbeitern sicherstellen, dass diese sich nicht gefährden“, so Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW).
In Deutschland leben und arbeiten immer mehr Menschen islamischen Glaubens, von denen sich viele an das Fastengebot zu Ramadan halten. Das bietet Anlass, sich intensiver als bisher sowohl mit ihren sozialen Bedürfnissen als auch den Glaubensregeln zu befassen. Dr. Panter: „Unternehmen, die Muslime beschäftigen, sollten diesen Mitarbeitern das Einhalten des Fastens ermöglichen, ohne dass es zu Beeinträchtigungen kommt. Wer an gefährlichen Maschinen arbeitet, könnte zum Beispiel sich und andere durch fastenbedingte Konzentrations- oder Kreislaufschwäche gefährden.“ Betriebsärzte unterstützen Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen bei geeigneten Lösungen.
Religiöses Fasten – nicht um jeden Preis
Obwohl der Ramadan eine der fünf Säulen des Islam ist, muss das Fasten nicht in jedem Fall eingehalten werden. Die Gebote und auch Verbote der Religion haben immer dann zurückzutreten, wenn es im Konfliktfall um die Gesundheit oder sogar die Lebenserhaltung geht. So dürfen z.B. Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen vom Fasten abzuraten ist, alternativ einen Bedürftigen mit Speisen versorgen oder die versäumten Fastentage zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
Wichtigste Aufgabe der Betriebs- und Werksärzte ist es jetzt, Aufklärung zu leisten und ausführliche Beratungen anzubieten – wobei diese unterstützende Hilfe nicht die eigene Verantwortung der fastenden Muslime ersetzt. „Gesundheitliche Beratung sollte auch während der Fastenzeit möglich sein. Viel wichtiger ist jedoch der der Respekt und das ehrliche Interesse der Mitarbeiter an den Glaubensgeboten – das trägt wesentlich zu einem gesunden innerbetrieblichen Klima bei“, betont Dr. Panter.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) ist der Berufsverband deutscher Arbeitsmediziner und der größte arbeitsmedizinische Fachverband Europas. Er vertritt seit 61 Jahren die Interessen seiner rund 3.000 Mitglieder. Zu den Aufgaben des VDBW gehören die Förderung der Qualität arbeitsmedizinischer Betreuung, die Integration des präventiven Fachgebietes Arbeitsmedizin in das medizinische Versorgungssystem und die Unterstützung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention in den Betrieben. Der VDBW unterstützt gemeinsam mit anderen maßgeblichen Fachdisziplinen und Institutionen die Gewinnung und Auswertung neuster arbeitsmedizinischer Erkenntnisse sowie deren Weitergabe in die Praxis und wirkt an der Gestaltung arbeitsmedizinischer Programme mit. Die Zentrale des VDBW ist in Karlsruhe. www.vdbw.de
Quelle: Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., 27.07.2011 (tB).