Realschülern weiter Zugang zum Beruf ermöglichen

EU-Parlament stellt sich hinter deutsche Krankenschwestern

 

Brüssel, Belgien (23. Januar 2013) – Am heutigen Mittwoch hat auch der federführende Binnenmarktausschuss des Europaparlaments im Rahmen der Abstimmung über die sogenannte Berufsqualifikationsrichtlinie beschlossen, dass man auch weiterhin, wie bisher, mit einem Realschulabschluss einen Krankenpflegeberuf erlernen kann. Die EU-Kommission hatte zur Überarbeitung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorgeschlagen, die Zugangsvoraussetzungen zur Krankenpflegeausbildung von zehn auf 12 Jahre Schulbildung anzuheben. Betroffene lehnten diesen Vorschlag jedoch vehement ab. Diesen Bedenken hat sich nach dem Gesundheitsausschuss nun auch der Binnenmarktausschuss angeschlossen.

 

"Der Mensch fängt nicht erst mit dem Abitur an. Als Arzt habe ich mit vielen Krankenschwestern zusammengearbeitet. In der Praxi habe ich festgestellt, dass die gute Ausbildung und die oft lange Berufserfahrung in vielen Situationen oftmals mehr wert waren als ein Abitur oder mein Medizinstudium", sagte der Arzt und CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

 

„Wir haben in Deutschland eine sehr erfolgreiche duale Ausbildung. Unsere Jugendarbeitslosigkeitsquote liegt mit rund acht Prozent weit unter dem EU-Durchschnitt von rund 22 Prozent. Diesen bewährten Ausbildungsmodellen muss auch durch EU-Gesetzgebung Rechnung getragen werden und darf nicht grundlos verändert werden“, so der gesundheitspolitischer Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament weiter.

 

In Deutschland besitzen rund 45 Prozent der Krankenschwestern und -pfleger Abitur. Durch eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen würde in Deutschland ein gravierender Fachkräftemangel drohen. „Das würde gut jedem zweiten jungen Menschen, der bereit ist, in die Pflege zu gehen, den Zugang zum Berufsfeld versperren. Die heutige Entscheidung im federführenden Binnenmarktausschuss ist daher ein starkes Signal für den Erhalt des deutschen Modells und ein guter Tag für das deutsche Krankenpflegesystem und seine Patienten."

 

Im Zuge der Abstimmung über die Richtlinie verabschiedeten die Abgeordneten auch einen sogenannten Vorwarnmechanismus für Ärzte, die in ihrem Heimatland ihre Zulassung verloren haben. So wurde erste kürzlich bekannt, dass ein in Holland gesuchter Arzt ohne gültige Zulassung in Deutschland jahrelang weiter praktizieren konnte.

 

"Hier müssen die Patienten geschützt werden. Die Europäische Kommission hat richtigerweise einen sogenannten Vorwarnungsmechanismus vorgeschlagen, wonach alle Mitgliedsstaaten informiert und gewarnt werden, wenn ein Arzt die Zulassung in einem Land verliert. Der Gesundheitsausschuss hat diesem Vorschlag bereits Ende letzten Jahres zugestimmt. Heute hat sich der Binnenmarktausschuss der Meinung angeschlossen und die Regeln sogar noch einmal verschärft. Hier ist ein Mehr an Europa im Sinne der Patienten notwendig, und ich unterstütze den Vorschlag der Kommission und werde mich dafür einsetzen, dass dieser zügig umgesetzt wird", so Liese abschließend.

 


 

Quelle: Dr. med. Peter Liese, Mitglied des Europäischen Parlaments, 23.01.2013 (tB).

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